Im ersten Halbjahr knapp 8.000 Abschiebungen
Berlin. Im ersten Halbjahr 2023 sind insgesamt 7.861 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Die größte Gruppe der von Abschiebungen betroffenen Personen (705) hatte eine georgische Staatsangehörigkeit, gefolgt von Nordmazedoniern (665) und Afghanen (659), teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Zudem wurden den Angaben zufolge 1.664 Frauen und 1.375 Kinder in diesem Zeitraum abgeschoben. 6.346 Abschiebungen erfolgten demnach über den Luftweg, 1.499 über Land und 16 auf dem Seeweg. Außerdem zählte die Budesregierung 2.473 Überstellungen gemäß der Dublin-Verordnung. In insgesamt 799 Fällen hatten die Behörden im ersten Halbjahr 2023 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1.883.500 Euro. Im gesamten Jahr 2022 wurden 12.945 Menschen aus Deutschland abgeschoben. (pf)
Kabinett beschließt Selbstbestimmungsgesetz
BERLIN. Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, mit dem das seit 1981 geltende, in Teilen jedoch grundgesetzwidrige Transsexuellengesetz abgelöst werden soll. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll künftig jeder Mensch in Deutschland seinen Namen sowie seinen Eintrag zum Geschlecht im Personenstandsregister durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ändern können. Diese Änderung soll drei Monate später wirksam werden. Bisher sind dafür zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Amtsgerichtsentscheid nötig. Auch Jugendliche ab 14 Jahren können künftig ihren Geschlechts- und Namenseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern. Dabei sollen die Sorgeberechtigten eine Änderungserklärung abgeben. Im Streitfall müßte ein Familiengericht entscheiden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete das Selbstbestimmungsgesetz als „ganz im Geist“ der Verfassung. Es sei „ein großer Erfolg“, hinter dem die gesamte Bundesregierung stehe. Es gehe „um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen“, erklärte der 46jährige. „Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln.“ Geändert wurde gegenüber einem früheren Entwurf, daß beispielsweise Sauna-Betreiber oder Frauenhäuser sogenannten Trans-Frauen unter Verweis auf die Vertragsfreiheit den Zutritt verwehren können. Diese Regelung solle auch nicht im Widerspruch zum zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stehen. Das Bundesinnenministerium setzte zudem durch, daß das Offenbarungsverbot nicht im Bezug zu amtlichen Registern oder Informationssystemen gilt. Andernfalls bestand die Sorge, Personen könnten sich durch die Änderung ihres Geschlechtseintrags einer strafrechtlichen Verfolgung oder der ausländerrechtlichen Ausweisung entziehen. Um Identitäten lückenlos nachverfolgen zu können, muß die Meldebehörde künftig Bundeskriminalamt, Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesamt für Verfassungsschutz über eine Änderung informieren. Union und AfD kritisieren das Gesetzesvorhaben. Laut der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher, sieht das Gesetz eine völlige Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht vor. „Eine solche Beliebigkeit der Geschlechterzuordnung lehnen wir entschieden ab“, kommentierte sie. Die AfD kündigte an, sie werde rechtliche Schritte gegen das Gesetz prüfen. (ca/vo)
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