Mit rund 2,3 Millionen Euro wird die Bundesregierung 2023 zehn ausgewählte Projekte „zur strukturellen Stärkung des Journalismus“ fördern. Jede Organisation in Deutschland, die sich in irgendeiner Form mit Journalismus beschäftigt und Projektexpertise nachweist, kann sich bis zum 30. September bewerben.
103 Journalisten seien 2022 in Deutschland bei ihrer Arbeit Opfer von Gewalt geworden. Gegenüber dem Vorjahr sei dies erneut ein deutlicher Anstieg. Auf der Internationalen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ sei Deutschland bereits 2020 aus der Reihe jener Länder herausgefallen, in denen die Lage der Presse als „gut“ eingestuft werde. Aktuell liege Deutschland nur noch auf Rang 21. „Auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fördert der Bund seit 2021 Modellprojekte, die die strukturellen Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und unabhängigen Journalismus beitragen“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.
In der Ausschreibung betonen die Initiatoren, daß „journalistische Staatsferne“ elementar sei. Zudem werden keine Verlage oder Einzelpersonen gefördert. Im vergangenen Jahr löste die Auswahl der „Preisträger“ allerdings Proteste aus. Im Mittelpunkt der Kritik: die für die Initiative verantwortliche Staatsministerin Claudia Roth (Grüne). „Deutschlands grüne Kulturstaatsministerin verteilt Millionen Euro an ‘Projekte zur strukturellen Stärkung des Journalismus’. Von den Auserkorenen ist bisher niemand durch kritische Distanz zu ihrer Partei aufgefallen“, schrieb die Neue Zürcher Zeitung mit Blick auf die Fördermittelvergabe für das Recherche-Kollektiv Correctiv und die „Neuen Deutschen Medienmacher:innen“.
Deren Vorsitzende hieß damals Ferda Ataman, eine Journalistin aus dem linken Spektrum. Im Jahr 2018 schrieb sie für die linksradikale Amadeu-Antonio-Stiftung einen Text, in dem sie sich mit dem Heimatbegriff auseinandersetzte. Ein Satz sorgte besonders für Empörung: „Politiker, die derzeit über Heimat reden, suchen in der Regel eine Antwort auf die grassierende ‘Fremdenangst’. Doch das ist brandgefährlich. Denn in diesem Kontext kann Heimat nur bedeuten, daß es um Blut und Boden geht: Deutschland als Heimat der Menschen, die zuerst hier waren.“ Ihrer Popularität in den einschlägigen Kreisen tat dies keinen Abbruch. Ataman wurde nicht nur vom Bund gefördert, sondern im vergangenen Jahr zur „Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung“ der Bundesregierung berufen. Ganz so unabhängig ist sie freilich nicht. Im vergangenen Jahr wurde sie von der Berliner Grünen-Fraktion für die 22. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten nominiert.
Keine Angaben dazu, warum Bewerber ausgeschieden sind
Dennoch betonen die Initiatoren, daß man durch die Förderung keinen Einfluß auf die journalistische Arbeit nehmen dürfe. Die Freiheit der Presse sei im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 verfassungsrechtlich geschützt. „Das schließt eine staatliche Förderung nicht aus, diese muß aber staatsfern ausgestaltet sein und darf auf Inhalte keinen Einfluß nehmen. Deshalb ist eine Förderung von journalistischen Inhalten oder Recherchevorhaben ausgeschlossen“, heißt es. Der Trick dabei: Die Organisationen bewerben sich nicht als Ganzes, sondern mit eigenen Initiativen. Atamans „Medienmacher*Innen“ erhielten Geld aus dem Staatstopf für ihr Projekt „Stark für Vielfalt. Nachhaltige Strukturen für Diversität im Journalismus schaffen“.
Es wäre allerdings zu kurz gegriffen, der Grünen-Politikerin Roth vorzuwerfen, sie wolle sich nahestehende Organisationen gefällig halten. Beschluß und Ausschreibung der Förderung lagen noch in der alten Legislaturperiode und damit der Zuständigkeit der Großen Koalition. Zudem gibt es durchaus Projekte, deren Förderung plausibel erscheint. So erhielt das Netzwerk Recherche für ihren Vorschlag „Fragen & Antworten – Auskunftsrechte kennen und nutzen“ ebenso Fördergelder wie der Trägerverein des Deutschen Presserats für den Vorschlag „Schutz der freien Berichterstattung – Rechte und Pflichten von Medien und Polizei“.
Vorwerfen muß man den Initiatoren allerdings, daß die Begründung der Auswahl ebenso geheim gehalten wird wie eine Angabe, welche Projekte als nicht förderungswürdig eingestuft worden sind. „Daten zu den nicht ausgewählten Projekten können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden. Nach den Fördergrundsätzen werden von der Jury getroffene Entscheidungen – also auch ablehnende Entscheidungen – grundsätzlich öffentlich nicht begründet“, antworteten die Verantwortlichen auf eine Anfrage des Portals „ÜberMedien“.