Kirmes-Mord: Verfahren an Amerikaner abgegeben
Trier. Im Fall eines durch Messerstiche getöteten 28jährigen bei einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen an das amerikanische Office of Special Investigations (OSI) abgegeben. Begründet wurde das Vorgehen mit der Tatsache, daß die beiden festgenommenen und dringend tatverdächtigen Personen Angehörige der im benachbarten Spangdahlem stationierten US-Air-Force sind. Dies sei entsprechend dem Nato-Truppenstatut sowie seinem Zusatzabkommen erfolgt. Diese regeln seit den fünfziger und sechziger Jahren die Verfolgung von Straftaten durch Angehörige der Streitkräfte der Nato-Mitgliedstaaten, die in Deutschland stationiert sind. Gemäß dem Statut hat die Bundesrepublik das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Militärangehörigen des Entsendestaates, sofern die Straftaten nicht bei Ausübung des Dienstes erfolgten. Gemäß dem Zusatzabkommen kann der Aufnahmestaat (also Deutschland) auf die Ausübung dieses Vorrechts allgemein verzichten, wenn ein Entsendestaat hierum ersucht. Der allgemeine Verzicht der Bundesrepublik Deutschland führt jedoch nicht zu einem endgültigen Verlust der Möglichkeit, die Strafgewalt auszuüben. So können deutsche Behörden den Verzicht zurücknehmen, wenn sie der Ansicht sind, daß wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern. (vo)
Gericht bestätigt Verbot von Salafisten-Verein
Leipzig. Der salafistische Verein Ansaar International bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Montag entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen. Ansaar International und sämtliche seiner Ableger waren im Mai 2021 vom damaligen Bundesinnnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten worden. Das Innenministerium warf der Organisation vor, ein salafistisches Weltbild zu verbreiten und unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe weltweit den islamistischen Terror zu finanzieren. So habe Ansaar etwa Projekte in von Islamisten beherrschten Gebieten Syriens betrieben oder im von der Terrorgruppe Hamas regierten Gaza-Streifen. Zudem unterstütze der Verein die syrische Al-Nusra-Front nicht nur durch gespendete Krankenwagen aus Deutschland, sondern auch mit militärischer Ausrüstung und Geld für Waffenkäufe. Das Innenministerium begründete das Verbot außerdem mit den umfassenden Aktivitäten des Vereins zur Missionierung. Nach Ansicht der Richter ist der Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit gegeben, weil Ansaar International terroristische Vereinigungen unterstützt habe. „Bei humanitären Hilfeleistungen in terroristisch kontrollierten Krisengebieten ist das nur anzunehmen, wenn mit den Hilfeleistungen der Tatbestand der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verwirklicht wird und die Hilfeleistungen nicht die allgemeinen Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit achten“, teilte das Leipziger Gericht mit. In die Schlagzeilen geriet Ansaar International auch, als 2017 bekannt wurde, daß der Fußball-Profi Änis Ben-Hatira der Salafisten-Organisation Geld gespendet hatte. Er rechtfertigte sich seinerzeit, Ansaar betreibe Waisen- und Krankenhäuser in den Palästinensergebieten. Der Fußballverein SV Darmstadt 98 beendete daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Mittelfeldspieler. (vo)