Die Berliner Arbeitsgerichte beschäftigte ein gerade beigelegter Rechtsstreit zwischen der Springer AG und einem ehemaligen Bild-Chefredakteur, in dem es unter anderen um geleakte SMS-Botschaften höchst privaten und vertraulichen Inhalts ging. Doch was Medienleute – angeblich – können, das kann ein gesetzloser Staat unter Einsatz seiner Machtmittel noch viel besser.
So konnte man auf Spiegel Online nun die – vermeintliche – SMS-Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsautoren Markus Krall und dem Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen nachlesen; Kralls Mobiltelefon war auf richterlichen Beschluß hin ausgelesen worden, da er mit dem dubiosen Reichsbürger-Prinzen Heinrich bekannt sein soll und daher in diesem bislang rätselhaften Ermittlungsverfahren als Zeuge gilt.
Von Rechts wegen hätte der Spiegel nicht einmal den Namen Kralls erwähnen dürfen, da Verdachtsberichter-stattung nur bei einem Beschuldigten in Betracht gekommen wäre; um so weniger den Namen Maaßens, der mit dem Rechtsfall nichts zu tun hat.
Hätte aber der Spiegel das Schurkenstück nicht mitgemacht, hätte sich gewiß ein anderes Medium gefunden. Es wird aber kaum ein vernünftiger Zweifel daran bestehen, daß die entsprechenden Informationen nur durch staatliche Stellen an das Medium durchgestochen worden sein können. Herrschaft des Unrechts, x-te Folge: Dieser Staat bekämpft Oppositionelle mit offensichtlich rechtswidrigen Mitteln.