Lehrer sind beleidigt: Ministerin rudert zurück
STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich für eine Werbekampagne zur Gewinnung neuer Lehrer entschuldigt. Zudem kündigte das Kultusministerium an, die Wortwahl zu ändern. Hintergrund ist ein Plakat am Stuttgarter Flughafen mit der Aussage: „Gelandet und gar keinen Bock auf Arbeit morgen? Mach, was dir Spaß macht, und werde Lehrer*in.“ Das war auf heftige Kritik gestoßen. So bezeichnete etwa die Evangelische Lehrer- und Erziehergemeinschaft in Württemberg die Aussage auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea als niveaulos, respektlos und „beschämend, wie hier um jeden Preis Aufmerksamkeit erlangt werden soll“. Das Kultusministerium teilte nun mit, daß der Slogan um die Worte „Deine jetzige“ erweitert werde: „Gelandet und gar keinen Bock auf Deine jetzige Arbeit? Mach, was dir Spaß macht, und werde Lehrer*in.“ Sobald wie möglich werde ein Aufkleber auf dem Plakat am Flughafen angebracht. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) äußerte, es sei nie das Ansinnen gewesen, „auch nur eine Lehrkraft mit diesem Plakat zu diskreditieren. Bei uns ist niemand überhaupt nur auf die Idee gekommen, Lehrkräfte mit dem Attribut faul in Verbindung zu bringen.“ Die Kampagne verfolge das Ziel, Personen, die derzeit nicht als Lehrer arbeiteten, darauf aufmerksam zu machen, daß sie „auch ohne originäre Lehramtsausbildung“ in den Lehrerberuf wechseln könnten. „Wir haben Lehrermangel, und die Kampagne ist eine Maßnahme in unserem Bündel, um mehr Lehrkräfte zu bekommen.“ (idea)
Gericht widerruft Entzug von Waffenerlaubnis
Gera. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Gera vergangene Woche entschieden, daß der Widerruf einer Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Erfurter Ministerium für Inneres und Kommunales, dem der Verfassungsschutz untersteht, hatte die Waffenerlaubnis des Sportschützen widerrufen und dies ausschließlich mit dessen Mitgliedschaft in der AfD begründet. Da der Landesverband vom Nachrichtendienst als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingeschätzt werde, gebe es nun begründete „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Der Betroffene klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gera gab dem Mann nun recht und kassierte die Entscheidung des Thüringer Innenministeriums vorläufig. Grundsätzlich habe sich das Ministerium auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen. Laut Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, lieferten die beiden Schriftstücke „weder für sich noch bei zusammenfassender Würdigung den dafür erforderlichen Grad an Erkenntnisgewißheit“, daß es sich bei der Thüringer AfD und auch dem Kläger um erwiesene Rechtsextremisten handele. Zentraler Bestandteil der Vermerke waren Äußerungen „eines Landessprechers“ der AfD – gemeint ist offensichtlich Björn Höcke. Diese lassen sich laut den Richtern aber schon wegen der „komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen. Eine besondere Rolle räumt das Gericht in seiner Entscheidung auch dem Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann ein. Daß der sein Amt ausführen darf, spreche eindeutig gegen die Annahme, „es existiere in diesem Landesverband nur eine einzige, alle anderen dominierende politische Grundausrichtung“. (ho)