FPÖ und ÖVP sehen sich als Retter des Bargelds
WIEN. Der FPÖ-Vorsitzende Herbert Kickl hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) beim Thema Erhaltung des Bargeldes vorgeworfen, sich einmal mehr mit freiheitlichen Ideen zu schmücken. Nehammer hatte vergangene Woche gegenüber der Nachrichtenagentur APA erklärt, Bargeld als Zahlungsmittel in der Verfassung verankern zu wollen. Im September soll es dazu einen runden Tisch mit der Bankenwirtschaft und der Nationalbank geben. Man habe „die Erkenntnis gewonnen, daß den Menschen das Thema Bargeld sehr wichtig ist“, so Nehammer. 47 Milliarden Euro würden jährlich von Bankomaten abgehoben. Vor gut zwei Wochen habe die FPÖ ihre Petition für die „Festung Bargeld“ gestartet, die bereits Zigtausende Menschen unterstützt hätten, so Kickl. Seit März 2021 hätten die FPÖ im Parlament vier Anträge zum Erhalt des Bargelds und für dessen Schutz in der Verfassung eingebracht. Ebenso oft habe die ÖVP und die anderen Parteien dagegen gestimmt. „Nehmen Sie sich selber eigentlich noch ernst?“ fragte Kickl in Richtung Kanzler. „Ist Ihnen ihr Ideen-Diebstahl von der ‘bösen und extremen FPÖ’ eigentlich nicht peinlich?“ Die FPÖ werde diese unverhoffte ÖVP-Initiative aber nutzen, um die Bargeldobergrenzen der EU zu bekämpfen und sich für eine flächendeckende Versorgung mit Bankautomaten stark zu machen, erklärte der FPÖ-Vorsitzende. Nehammer hatte auf die Frage, wie die Regierung die Höchstgrenze für den Bargeld-Gebrauch festlegen wolle, erklärt: „Wir haben schon jetzt eine Höchstgrenze bei 10.000 Euro, die sich bewährt“ habe. Das EU-Parlament fordert, Bargeldzahlungen auf 7.000 Euro zu begrenzen. Die SPÖ wertete den Vorschlag als „reinen Populismus“. „Auch wenn wir hundertmal das Wort ‘Bargeld’ in die Verfassung schreiben, gibt es damit keinen einzigen Bankautomaten mehr“, erklärte Fraktionschef Philip Kucher. (ctw)
Keine Arbeit und Wohnung für illegale Migranten
LONDON. Das britische Innenministerium hat Anfang der Woche bekanntgegeben, daß die Geldstrafen für Arbeitgeber und Vermieter, die illegalen Einwanderern erlauben, für sie zu arbeiten oder ihre Immobilien zu mieten, mehr als verdreifacht werden sollen. Dies sei die größte Verschärfung der zivilrechtlichen Strafen seit 2014, betonte das Home Office. Die zivilrechtlichen Strafen für Arbeitgeber werden von umgerechnet 17.400 Euro auf bis zu 52.200 Euro pro illegalem Arbeitnehmer bei einem ersten Verstoß und von 20.000 Pfund auf bis zu 60.000 Pfund bei wiederholten Verstößen angehoben. Für Vermieter werden die Bußgelder von 93 Euro pro Untermieter und 1.100 Euro pro Bewohner bei einem ersten Verstoß auf bis zu 5.800 Euro pro Untermieter und 11.600 Pfund pro Bewohner erhöht. Bei wiederholten Fällen werden die Bußgelder von 580 bzw. 3.480 Euro auf bis zu 11.600 Euro pro Untermieter bzw. 23.200 Euro pro Bewohner erhöht. Die neuen Strafen sollen Anfang 2024 in Kraft treten. Angaben des Innenministeriums zufolge wurden seit Anfang 2018 fast 5.000 Bußgelder im Gesamtwert von 102,5 Millionen Euro gegen Arbeitgeber verhängt. Gegen Vermieter gab es im gleichen Zeitraum mehr als 320 Strafen im Gesamtwert von 250.000 Euro. Parallel dazu hatte Innenministerin Suella Braverman versprochen, die Bemühungen zu verstärken, um „korrupte“ Einwanderungsanwälte vor Gericht zu bringen. Steve Reed, Schattenjustizminister der Labour-Partei, bezeichnete die Ankündigungen als „zu wenig und zu spät“ und beschuldigte die Konservativen, „13 Jahre lang untätig zugesehen zu haben, wie die illegale Migration außer Kontrolle“ geraten sei. (ctw)