„Vertrauen der Bürger in den Staat schwindet“
Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einem Vertrauensverlust der Bürger in den Staat, sollten notwendige Investitionen in die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland ausbleiben. Ein Verfall der sozialen Infrastruktur gefährde den Zusammenhalt der Gesellschaft, mahnte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Als exemplarisch dafür bezeichnete er die Situation der Krankenhäuser. „Der Bundesgesundheitsminister und die gesamte Ampelregierung sehen tatenlos zu, wie damit auch das Vertrauen der Bürger in ein handlungsfähiges Staatswesen schwindet“, kritisierte Gaß. Der Verbandschef meinte, im Haushalt stecke genug Spielraum, „um Investitionen zu schultern, ohne über Steuererhöhungen nachdenken zu müssen“. Unterdessen hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens vor einem medizinischen Versorgungsnotstand im Freistaat gewarnt. „Steigende Praxis-, Personal- und Investitionskosten machen den Betrieb einer Praxis immer unrentabler“, heißt es in einer Stellungnahme des Vorsitzenden Klaus Heckemann. Die Folge seien Schließungen. Die Stimmung bei den Ärzten sei auf dem Tiefpunkt angelangt. (vo/lb)
Innenministerium prüft schnellere Abschiebungen
BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat eine Prüfung gestartet, ob Clan-Mitglieder künftig abgeschoben werden können, auch wenn diese nicht straffällig geworden sind. „Angehörige von Gemeinschaften der organisierten Kriminalität“ sollen laut einem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Bisher gibt es so eine Regelung nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Wenn Personen etwa einer Gruppierung angehören, die Terroristen unterstützt, können sie gegebenenfalls auch abgeschoben werden, wenn sie selbst keine Straftaten begangen haben. Allerdings kommt der Vorschlag nicht aus der Ampel-Koalition selbst, wie eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte. Er gehe auf eine Forderung aus den Bundesländern zurück, die sich zu dem Thema zuletzt im Mai mit dem Kanzleramt ausgetauscht hatten. Laut dem Diskussionsentwurf soll zudem die zulässige Höchstdauer im Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage erhöht werden. Vorgesehen ist auch, die Möglichkeiten der Polizei auszuweiten, Gemeinschaftsunterkünfte zu betreten. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen „künftig ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen“, heißt es vom Innenministerium. Gegen die Ausweitung des Abschiebegewahrsams formiert sich innerhalb der Bundesregierung allerdings bereits Widerstand. Abschiebehaft sei als „massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht grundsätzlich abzulehnen“, hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, bereits in der vergangenen Woche klargestellt. Mit schnellen Ergebnissen ist allerdings nicht zu rechnen. Die Vorschläge sollen nun in einem „intensiven Erörterungsprozeß mit Ländern und Kommunen“ diskutiert werden. Erst dann beginnt das Gesetzgebungsverfahren mit der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. Schon nach jetziger Rechtslage kann jemand ohne gesonderte Verurteilung oder ohne zuvor der Polizei aufgefallen zu sein pauschal sein Aufenthaltsrecht verlieren, wenn er beispielsweise einen Verein unterstützt, der wiederum einer Terrorgruppe Geld gespendet hat. (ho)
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