© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/23 / 04. August 2023

Hauptsache Abgrenzung nach rechts vollziehen
Neutralitätspflicht war gestern
(dg)

Für einen Juristen legt der Göttinger Staatsrechtler Florian Meinel einen irritierend unprofessionellen Umgang mit Begriffen an den Tag. So attackiert Meinel in seiner jüngsten, der parteipolitischen Neutralitätspflicht von Beamten und Mitgliedern der Bundesregierung gewidmeten Wortmeldung (Merkur, 4/2023) den im Vorstand der CDU-Werteunion engagierten Berliner Richter Klaus-Peter Jürcke sowie pauschal andere „Richter und Polizisten“ wegen ihrer „Nähebeziehungen zum verfassungsfeindlichen Milieu“. Der Begriff „verfassungsfeindlich“ ist ebenso wie „rechtsextrem“, den Meinel hier einmal mehr der AfD appliziert, ein politischer Kampfbegriff. Verfassungsfeind ist, wer von dem politisch keineswegs neutralen Verfassungsschutzpräsidenten, dem CDU-Mitglied Thomas Haldenwang, als solcher konstruiert, definiert und denunziert wird. Ein Staatsrechtler, der diesen Begriffskontext ausblendet, erkennt denn auch in Angela Merkels berüchtigtem Kommentar zur Thüringer Landtagswahl (2020), die „rückgängig“ zu machen sei, keine „verfassungswidrige Neutralitätsverletzung“. Wenn das Bundesverfassungsgericht dies auf eine AfD-Klage hin anders bewerte, so negiere es, was Aufgabe der CDU und ihrer Kanzler seit 1949 war: „die Abgrenzung nach rechts zu vollziehen“. 


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