Gäbe es einen Preis für den offensichtlichsten Asyl-Mißbrauch, er würde wohl ins niedersächsische Celle gehen. Dort klagte eine georgische Familie ein, daß der Landkreis die immensen Kosten für eine nicht lebensnotwendige Spezialoperation des behinderten 17jährigen Sohnes übernehmen muß. Nur deswegen kamen die Georgier, deren Asylanträge abgelehnt wurden, überhaupt nach Deutschland.
Der Skandal ist dabei nicht das Verhalten der Familie – was macht man nicht alles für die eigenen Kinder –, sondern das Urteil des Sozialgerichts Niedersachsen. Das argumentierte unter anderem, daß die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland gelte und der Maßstab immer die hohen und kostenintensiven Gesundheitsstandards in Deutschland seien.
Das ist nichts anderes als eine Einladung an den Rest der Welt, sich am deutschen Gesundheitssystem gesundzustoßen. Was soll im schlimmsten Fall schon passieren? Gibt es dann doch keine VIP-Behandlung, fließen immerhin üppige Asylbewerberleistungen. Abgeschoben wird sowieso nicht. Warum also nicht versuchen, werden sich viele Migranten denken. Auch wenn die Behandlungskosten der Georgier strenggenommen von der Sozialkasse gestemmt werden, dürften viele Bürger nicht vergessen haben, daß sie erst kürzlich eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge schlucken mußten – bei absehbar weniger Leistungen. Da braucht man sich über Wut, Frust und eine Prise „Delegitimierung des Staates“ dann auch nicht mehr zu wundern.