© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/23 / 07. Juli 2023

Meldungen

Schabowski-Zettel: Vertrag ist offenzulegen

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat einer Klage der Bild-Zeitung stattgegeben und das Bonner Haus der Geschichte verpflichtet, die Verträge über den Ankauf des berühmten „Schabowski-Zettels“ offenzulegen. Dabei handelt es sich um eine handschriftliche Notiz, mit der der damalige SED-Funktionär Günter Schabowski am 9. November 1989 in Ost-Berlin Journalisten die Einzelheiten des neuen Gesetzes für mehr Reisefreiheit („Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort ... unverzüglich“) erläutert und unbeabsichtigt den Fall der Berliner Mauer vorangetrieben hatte. Das historische Dokument galt lange als verschollen, bis es 2015 vom Haus der Geschichte für 25.000 Euro von einer unbekannten Person gekauft worden war (JF 25/23). Nach Auffassung von Kritikern gehörte das Schriftstück wegen seines offiziellen Charakters jedoch ohnehin der Bundesrepublik. Auch die Witwe des 2015 verstorbenen Schabowski hatte es als „kaltblütigen Verkauf einer gestohlenen Sache“ bezeichnet. Das Haus der Geschichte lehnte eine Offenlegung des unbekannten Verkäufers ab. Der Anwalt der Bild nannte den Richterspruch einen „Gewinn für die Transparenz“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (vo)





Streit um Kürzungen beim Elterngeld

BERLIN. Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr sorgt für Spannungen zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Hintergrund ist ein Streit ums Elterngeld, das künftig für alle Haushalte mit einem Einkommen über 150.000 Euro gestrichen werden soll. „Wenn die zuständige Kollegin selbst von der Änderung beim Elterngeld nicht überzeugt ist, dann kann und sollte sie ihren Konsolidierungsbeitrag in anderer Weise erbringen“, stichelte Lindner am Dienstag über Twitter. Zuvor hatte Paus sich beschwert: Im Haushalt 2024 hätten alle Ressorts sparen müssen. 90 Prozent ihres Etats seien aber gesetzlich gebunden. „Von daher mußte ich an eine gesetzliche Leistung herangehen und hatte den Auftrag vom Bundesfinanzminister, das Elterngeld zu kürzen, zu reduzieren.“ Da Paus nicht die Höhe des Elterngeldes heruntersetzten wollte, entschied sie sich dazu, Besserverdiener auszuschließen. Wer nach der Geburt seines Kindes weniger oder gar nicht mehr arbeitet, bekommt in Deutschland bis zu 14 Monate lang Elterngeld. Dessen Höhe ist abhängig davon, wieviel der jeweilige Elternteil vor der Geburt verdient hat und ob Einkommen nach der Geburt wegfällt. Aktuell erhalten nur Paare Elterngeld, die zusammen maximal 300.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Dieser Grenzwert soll 2024 auf 150.000 Euro abgesenkt werden. Die Entscheidung betrifft laut Schätzungen rund 60.000 Familien. FDP-Minister Lindner hat für den Haushaltsentwurf alle Ministerien zu Einsparungen in ihren Etats verpflichtet. Der Bund muß in der nächsten Legislaturperiode unter anderem beginnen, die in den Corona-Jahren angehäuften Sonderschulden abzustottern. (ha)

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