Täter von Illerkirchberg zu langer Haftstrafe verurteilt
ULM. Das Landgericht Ulm hat den Messerangreifer von Illerkirchberg zu einer Haftstrafe von mindestens 15 Jahren verurteilt. Eine vorzeitige Entlassung des 27 Jahre alten Eritreers ist nahezu ausgeschlossen. Grund dafür ist die besondere Schwere der Schuld, die das Landgericht feststellte. Laut der Staatsanwaltschaft wollte der Asylbewerber am Tag seiner Tat Mitarbeiter des Landratsamts mit einem Messer dazu zwingen, ihm Reisedokumente auszustellen. Er wollte offenbar nach Äthiopien reisen, um dort zu heiraten und seine Frau mit nach Deutschland zu nehmen. Zuvor soll ihm das verweigert worden sein. Einem psychiatrischen Gutachter sagte der Eritreer, die Behörde habe sein Leben zerstört. Die Schülerinnen sollen ihm genau dann begegnet sein, als er bewaffnet auf die Straße trat. Der Eritreer habe daraufhin befürchtet, die Mädchen würden die Polizei rufen und damit seinen Plan durchkreuzen. Aus diesem Grund soll er spontan beschlossen haben, sie zu töten. Während des Prozesses hatten Gutachter die Details der Tat geschildert. Deshalb sprach der Richter in seiner Urteilsbegründung von „reinem Vernichtungswillen“, mit dem der Eritreer auf das Mädchen eingestochen habe. Unter den Sachen des verurteilten Mörders befand sich laut Welt auch ein Notizblock, in dem er Deutsche als „schmutziges Volk“ bezeichnete, „genau wie Schweine“. Anzeichen für eine extremistische Haltung habe es dennoch nicht gegeben. Die Messerattacke war indes nicht das erste Mal, daß Illerkirchberg durch eine Tat von Migranten in die Schlagzeilen geriet. 2019 hatten dort vier Asylbewerber aus Afghanistan und dem Irak eine 14jährige mehrfach vergewaltigt. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Einer von ihnen war 2022 in den Irak abgeschoben worden, ein anderer Verurteilter aus Afghanistan war nach seiner Haftentlassung hingegen zunächst untergetaucht und wurde später in Frankreich aufgegriffen. Er hätte eigentlich ebenfalls abgeschoben werden sollen. (zit)
Behörde: Nacktraum in Kindergarten untersagt
HANNOVER. Ein von einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt geplanter „Körpererkundungsraum“ ist vom Landesjugendamt in Niedersachsen gestoppt worden. Eine Sprecherin des Kultusministeriums erklärte, das pädagogische Konzept gefährde das Kindeswohl und habe keinen Bestand. Zuvor hatte die Bild berichtet, daß der Kindergarten die Eltern in einem Brief von der Errichtung eines solchen Raumes unterrichtet und dabei Regeln festgelegt habe. So heißt es in dem zitierten Schreiben, daß „jedes Kind“ selbst entscheide, „ob und mit wem es körperliche und sexuelle Spiele spielen will“. Ebenso sollten Kinder in dem Raum die Chance haben, den eigenen sowie fremde Körper zu erkunden. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt in der Region Hannover, Dirk von der Osten, sei dieser Brief nicht mit der Fachberatung abgestimmt und genehmigt worden. Auch der von dem Kindergartenleiter vermittelte Eindruck, das Kultusministerium fordere zu „Körpererkundungsräumen“ auf, sei falsch. Gegen die Leitung des Kindergartens wurde Anzeige erstattet. Zudem wurde bekannt, daß in der Vergangenheit ein Erzieher in dem Kindergarten gearbeitet hatte, der derzeit aufgrund des Verdachts von Kindesmißbrauch und dem Besitz von Kinderpornographie vor Gericht steht. Mehrere Eltern hatten sich nach Erhalt des Briefes beim Ministerium beschwert. (lb)