© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/23 / 07. Juli 2023

Verfassunsgericht kippt „Affirmative Action“
US-Richter fegen Quoten weg
Fabian Schmidt-Ahmad

Die Mutter aller woken Quoten ist nicht mehr. Vor wenigen Tagen erklärte das Oberste Verfassungsgericht der USA die Bevorzugung schwarzer Studenten trotz schlechterer Leistungen für illegal. „Der Student muß auf Grundlage seiner oder ihrer Erfahrungen als Individuum behandelt werden – und nicht auf Grundlage seiner Rasse“, stellte Amerikas Oberster Richter John Roberts nüchtern fest. „Viel zu lange haben Universitäten das genaue Gegenteil gemacht.“ 

Damit fegte die konservative Richtermehrheit die sogenannten „Affirmative Actions“ vom Tisch, die in den 1960er Jahren eingeführt wurden. Diese hatten das Ziel, Minderheiten den sozialen Aufstieg mittels Quote zu ermöglichen, da angenommen wurde, daß auch nach formalem Ende der Rassensegregation unüberwindliche Hindernisse bestünden. Doch wie so häufig ist das Gegenteil von gut hier gut gemeint. Die erzwungene Vermischung hat nichts gebracht, wie die „Black Lives Matter“-Unruhen noch sechzig Jahre später zeigten. 

Im Gegenteil, weil Rasse hier juristisch mit Privilegien und Vorrechten kodifiziert wurde, müssen sich amerikanische Gerichte seitdem mit den gleichen ins Lächerliche abgleitenden Problemen herumschlagen wie jedes andere Apartheidssystem. Antirassismus ist halt auch nur eine Form von Rassismus. Nichts anderes hat nun das Oberste Verfassungsgericht festgestellt. Statt die gleichen Fehler der USA Jahrzehnte später zu wiederholen, sollten wir hierzulande gleich das Richtige machen.