Ifo-Indizes zeigen das unsichere Geschäftsklima
MÜNCHEN. Die Stimmung in der Wirtschaft hat sich merklich eingetrübt. Der Ifo-Geschäftsklimaindex fiel im Juni von 91,5 auf 88,5 Punkte. „Vor allem die Schwäche der Industrie bringt die deutsche Konjunktur in schwieriges Fahrwasser“, sagte Ifo-Chef Clemens Fuest (54) am Montag dieser Woche. Die Erwartungen der Firmen seien damit wieder so schlecht wie im Spätherbst 2022. Auch die Exporterwartungen sind laut Ifo-Index von Mai auf Juni von plus 1,0 auf minus 5,6 Punkte gefallen. „Neben der inländischen Nachfrageschwäche zeichnen sich jetzt auch noch weniger Aufträge aus dem Ausland ab“, erläuterte Ifo-Ökonom Klaus Wohlrabe. Einzig die Bekleidungshersteller und die Getränkeindustrie gingen noch von merklichen Zuwächsen aus. (fis)
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Statista meldet neuen Einwanderungsrekord
Wiesbaden. Im vergangenen Jahr hat es mit fast 1,5 Millionen Einwanderern die höchste Nettozuwanderung nach Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen 1950 gegeben. Gegenüber dem Jahr 2021, mit 329.000 mehr Zuzügen als Fortzügen, war der Überschuß laut dem Statistischen Bundesamt damit mehr als viermal so hoch. „Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 2.666.000 Zuzüge und 1.204.000 Fortzüge über die Grenzen Deutschlands erfaßt. Im Vorjahr waren es noch rund 1.323.000 Zuzüge und 994.000 Fortzüge“, bilanzierten die Statistiker am Dienstag. Der neuerliche Anstieg sei vor allem auf ukrainische Kriegsflüchtlinge zurückzuführen. „Deutliche Anstiege der Nettozuwanderung verzeichnete die Statistik auch aus Syrien (2022: 68.000, 2021: 41.000) sowie aus Afghanistan (2022: 55.000, 2021: 31.000) und der Türkei (2022: 49.000, 2021: 19.000)“, erläuterte das Bundesamt weiter. Die Zuwanderung aus EU-Staaten sei hingegen nur „moderat“ angestiegen. (fw)
Corona-Schutzordnung war unrechtmäßig
DRESDEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat das in der sächsischen Corona-Schutzverordnung vom April 2020 verankerte allgemeine Versammlungsverbot als unrechtmäßig zurückgewiesen. Zwar sei das Ziel des Infektionsschutzes während der Pandemie durch ein Versammlungsverbot ein nachvollziehbarer Schritt des sächsischen Staatsministeriums gewesen. „Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, mahnten die Richter in ihrem Urteilsspruch am Mittwoch voriger Woche. „Die Untersagung aller Versammlungen durch die Verordnung war ein schwerer Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit, die für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend ist.“ Die Bürger hätten einerseits nicht mehr erkennen können, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen in ihrem Bundesland überhaupt noch möglich gewesen seien. Andererseits habe die Verordnung den Behörden sogar dann ein Veto zugestanden, wenn von einer Versammlung gar kein ersichtliches Infektionsrisiko ausgegangen sei. Sachsen gehörte zu den Bundesländern, in denen besonders aktiv gegen die Corona-Maßnahmen protestierten. Bei „Montagsspaziergängen“ gingen teilweise Zehntausende in ganz Deutschland auf die Straße. (fw)