© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 25/23 / 16. Juni 2023

Meldungen

Die Ex-Regierungschefin und die 600.000 Pfund 

EdinBurgh. Im Zuge von Ermittlungen über den Verbleib von 660.000 Britischen Pfund hat die schottische Polizei am vergangenen Sonntag Ex-Regierungschefin Nicola Sturgeon als Tatverdächtige verhaftet. Bereits am Abend wurde sie wieder ohne Anklage auf freien Fuß gesetzt. Die Gelder wurden von Unterstützern nach dem Brexit gesammelt für eine Kampagne der sozialdemokratischen Scottish National Party für ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum, zu dem es jedoch nicht kam. Ebenso wurden verschiedene Anwesen, so auch Sturgeons Haus und die SNP-Zentrale in Edinburgh, durchsucht. Die Ermittlungen der 2021 eröffneten Operation „Branchform“ führten bereits im April zur vorübergehenden Inhaftierung ihres Ehemannes Peter Murrell, einem früheren Geschäftsführer der Partei. Sturgeon war im März ohne Angabe von Gründen nach einer Amtszeit von neun Jahren als Regierungschefin zurückgetreten. (dk)





FPÖ siegt gegen ÖVP: Kein Geld aus Moskau

WIEN. Das Handelsgericht Wien hat in einem erstinstanzlichen Urteil die ÖVP aufgefordert, die „unwahre“ Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, die FPÖ habe „für Anträge im Nationalrat Geld aus Rußland entgegengenommen und/oder habe Geldzahlungen aus Rußland entgegengenommen“. Bis dato wurde gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt. Gegenstand der Klage der FPÖ waren zwei ÖVP-Pressemitteilungen vom Februar. Unter anderem hieß es in der Mitteilung von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, die FPÖ solle „auf Wunsch Rußlands einen Antrag im Nationalrat gestellt haben, damit die österreichischen Sanktionen gegen Rußland aufgehoben werden. (...) Dafür sollen 20.000 Euro geflossen sein – wäre die Abstimmung erfolgreich ausgegangen, hätten sie sogar 15.000 Euro mehr bekommen.“ Einen Tag später forderte Reinhold Lopatka, daß die FPÖ sich „von jeglicher Einflußnahme Rußlands distanzieren“ müsse. Nun gehe es darum, „ob und wieviel Geld aus Rußland an die FPÖ geflossen“ sei und „damit die Politik der FPÖ gekauft werden“ konnte. (ctw)





Ist die Abaya ein religiöses Zeichen oder nicht?   

PARIS. Angesichts der zunehmenden Vorfälle im Zusammenhang mit dem Tragen der Abaya, einer Art langem Kleid mit Ärmeln, in Bildungseinrichtungen, hat der französische Rat der muslimischen Glaubensgemeinschaft (CFCM) erklärt, daß die Abaya kein muslimisches religiöses Zeichen sei. Diese Botschaft ist eine Antwort auf ein Rundschreiben des französischen Bildungsministers Pap Ndiaye vom 9. November 2022, in dem Abayas als Kleidungsstücke betrachtet werden, die verboten werden könnten, wenn sie „in einer Weise getragen werden, die eine Religionszugehörigkeit demonstrativ zum Ausdruck“ bringen. Je nach Monat gab es nach Angaben von Valeurs Actuelles 400 bis 600 Meldungen, bei einem Großteil davon sei es um das Tragen der Abaya gegangen. Angesichts dieses Anstiegs erklärte Ndiaye am 6. Juni gegenüber Rektoren der Akademien, daß Abayas „eindeutig vom Rundschreiben betroffen“ seien. Parallel dazu forderte er die Leiter der Akademien auf, bei der Anwendung der Grundsätze der Laizität in der Schule „Entschlossenheit“ zu zeigen. (ctw)