© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 25/23 / 16. Juni 2023

Stichwortgeber für AfD-Verbot
Deutsches Institut für Menschenrechte: Die staatlich finanzierte Einrichtung ist eng mit der politischen Linken verzahnt
Frank Hauke

Die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot seien erfüllt, titelten Stern, ZDF und Frankfurter Rundschau vor wenigen Tagen und verwiesen auf eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Die Partei wolle aktiv und planvoll „rassistische und rechtsextreme Ziele“ durchsetzen und wolle die „Grenzen des Sagbaren“ so weit verschieben, daß eine „Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen“ erfolge.

Die Partei habe in „ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ mittlerweile einen Grad erreicht, der für ein Verbot im Sinne des Artikel 21 Grundgesetz ausreichen würde, heißt es in der Studie weiter. Ihre Ziele würden sich demnach klar gegen Artikel 1 des Grundgesetzes richten und die grundsätzliche Würde und die Anspruchsrechte aller Menschen mißachten. Es sei demnach dringend geboten, daß staatliche und politische Akteure gegen die Partei vorgingen und sich von ihr distanzierten.

Offiziell ist das Institut hinter der Studie, das DIMR, „unabhängig“. Der Bundestag gründete es 2001. Das Parlament hat 2015 auch ein Gesetz für das Institut erlassen und finanziert es gemeinsam mit den Bundesländern. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 waren es 6,663 Millionen Euro. 

Die promovierte Juristin Beate Rudolf führt als Direktorin das DIMR. Ihr Stellvertreter ist Michael Windfuhr, der keine Berührungsängste mit der äußersten Linken zu haben scheint. 2018 trat er bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der parteinahen Organisation der Linken, auf. Während einer Podiumsdiskussion debattierte er unter anderem mit einer Linken-Bundestagsabgeordneten zum Thema „Ungleichheit = Armut = Verletzung der Menschenrechte?“

Im Kuratorium des DIMR sitzt Anetta Kahane, die Gründerin und langjährige Vorsitzende der linken Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS), die zu DDR-Zeiten acht Jahre unter dem Decknamen „Victoria“ als Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit tätig war. Als sie im vergangenen Jahr den Vorsitz der AAS nach 24 Jahren abgab, wählte der Bundestag sie auf Vorschlag der Grünen in das Gremium des Instituts für Menschenrechte. 

Pikant in diesem Zusammenhang: Als die AfD-Bundestagsfraktion 2021 die DDR-Bürgerrechtlerin und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe für das Kuratorium vorgeschlagen hatte, verweigerten die anderen Fraktionen ihr die Zustimmung.

 Kuratoriums-Vorsitzender ist Markus Krajewski, der auch als sogenannter „Vertrauensdozent“ der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung tätig ist. Die Studie, die das AfD-Verbot empfiehlt und laut DIMR die Auffassung des Instituts wiedergibt, hat der wissenschaftliche Mitarbeiter des DIMR, Hendrik Cremer, verfaßt. Auch er pflegt Kontakte ins linke Lager. Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung führt ihn als Autor.

Cremer schrieb 2011 auch einen Beitrag für den Sammelband „Rechtspopulismus in Berlin – Rassismus als Bindeglied zwischen der ‚Mitte‘ der Gesellschaft und Neonazismus?“. Herausgegeben hat das Buch das linke Bündnis „Rechtspopulismus stoppen“. 

Einer der Co-Autoren Cremers war Christoph Butterwegge, der 2017 im Namen der Linkspartei für das Amt des Bundespräsidenten kandidierte und in der Vergangenheit mehrfach Artikel für Publikationen wie Zeitschrift Marxistische Erneuerung und Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft schrieb.