Thüringer AfD will gegen Verfassungsschutz klagen
ERFURT. Die Thüringer AfD hat sich gegen mehrere Feststellungen im Landesverfassungsschutzbericht von 2021 gewehrt. Nun will sie die Erfurter Behörde verklagen, kündigte der Co-Chef der Partei, Stefan Möller, an. In dem Bericht war die AfD unter dem Punkt „rechtsextremistische Parteien“ aufgeführt worden. Der Verfassungsschutz warf der Partei über elf Seiten hinweg unter anderem „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, „Verstöße gegen das Demokratieprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“ vor. Bislang hatte sich die Thüringer AfD nicht juristisch gegen den Bericht gewehrt. Dies sei mit großem Aufwand verbunden, erklärte Möller. Wenn man die Einstufung des Verfassungsschutzes angreife, gerate man schnell in die Position des Unterlegenen. Grund dafür sei zum einen die Größe der Behörde. Zudem habe diese jahrelang Zeit gehabt, ausschließlich belastendes Material zu sammeln. „Sie können einen Enthauptungsschlag durchführen, wenn Sie den Gegner bekämpfen wollen, oder Sie filetieren ihn, Stück für Stück“, sagte der AfD-Politiker mit Blick auf die Strategie seiner Partei. Sie hätten sich für die zweite Variante entschieden. Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer gab sich mit Blick auf die Ankündigung der Partei gelassen. „Wir leben in einem Rechtsstaat, und da sind natürlich auch die Berichte des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich. Es steht jedem frei, zu klagen.“ Er sehe einer Klage, sofern sie wirklich zustande kommen sollte, entspannt entgegen. (zit)
Neuregelung von Sterbehilfe gefordert
BERLIN. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) hat sich zusammengeschlossen, um eine Neuregelung der sogenannten Suizidbeihilfe zu erwirken. Ihr Gesetzentwurf begreife den Wunsch zu sterben als „autonome selbstbestimmte Entscheidung“ und bewerte die individuellen Motive für diesen Wunsch nicht, betonte Künast. Beide Frauen hatten zunächst eigene Gesetzentwürfe aufgefahren. Um zu verhindern, daß der Bundestag eine restriktive Lösung entscheide, arbeite man nun zusammen. An dem Antrag sind Parlamentarier von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei beteiligt. Nach ihren Vorstellungen solle es lediglich „Leitplanken“ für den Weg zur Selbsttötung geben und einzelne Bedingungen. Es diene dem „Respekt vor dem individuellen Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben“ und liefere einen „verständlichen, klaren Rechtsrahmen“, fügte Helling-Plahr an. Eine Bedingung in dem überparteilichen Gesetzentwurf ist die Volljährigkeit. Nur wer mindestens 18 Jahre alt sei, solle Medikamente zur Selbsttötung bekommen. Zudem sieht der Antrag ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor, in dem über andere Optionen zum Sterben gesprochen wird. Die Medikamente würden dann frühestens drei Wochen nach der Beratung und spätestens zwölf Wochen danach ausgegeben. In Fällen, in denen ein „existentieller Leidzustand mit anhaltenden Symptomen“ vorliegt, soll die Beratung jedoch auch entfallen können. Der Bundestag will in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause über eine künftige Regelung der Sterbehilfe entscheiden. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein seit 2015 bestehendes Verbot der „geschäftsmäßigen“, also wiederholten, Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. (zit/lb)