Eine Anzeige aufgeben oder eine erstatten sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge. Nun, wer der deutschen Sprache nicht so ganz mächtig ist, kann da sehr schnell an die falsche Adresse geraten. So geschehen vergangene Woche.
Es klingelt an der Redaktionstür, ein kleiner Mann mit einem großen iPhone erbittet Einlaß. „Ich Anzeige“, sagt er zu unserer langmütigen Sekretärin Susanne Knuth. „Was möchten Sie?“ fragt sie verdattert, und schon hält der Mann ihr einen DIN-A4-Bogen vor die Nase. Eine Verlustmeldung mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel der Polizei Berlin. Der Herr, ein Iraker, scheint vor zwei Jahren in Rußland seinen Paß verloren zu haben. „Und was wollen Sie bei uns?“
Jetzt hält er der Sekretärin das iPhone hin. Daraus ertönt radebrechend eine Männerstimme. „Anzeige machen“, wiederholt auch der Unbekannte. Es stellt sich heraus, die Stimme im Fernsprecher ist der Ansicht, daß der Herr mit dem beim Iwan verschollenen Ausweis eine Verlustmeldung darüber in der Zeitung veröffentlichen müsse, bevor er in seiner Botschaft einen neuen Paß beantragen könne. „Aber das kostet doch Geld, wenn Sie bei uns eine Anzeige schalten“, sagt Knuth verwirrt, dann streng: „Und wieso zeigen Sie den Verlust erst nach zwei Jahren an?“ Erklärungen bleibt er schuldig.
Ein Anruf bei der Polizei klärt auf. Der Herr soll keine Zeitungsannonce aufgeben, sondern mit seiner Anzeige zur Irakischen Botschaft gehen. Dort bekomme er unter Vorlage der Verlustmeldung ein neues Identitätspapier.