© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/23 / 09. Juni 2023

„All genders welcome“
Der Fall Biefang, oder: Wie konservativ ist die Bundeswehr?
Oliver Busch

Im Mai 2022 hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Rechtsmäßigkeit eines wegen ihres Profils auf dem Partnersuche-Portal „Tinder“ erteilten disziplinarischen Verweises gegen die Transgender-Offizierin „Anastasia“ Biefang bestätigt. Zu Unrecht, wie der Hamburger Rechtsanwalt Yannik Hofmann in der SPD-nahen Zeitschrift Recht und Politik (4/2022) meint. Denn der Beschluß verletze Biefangs Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, da ihre digitale Suche nach vielfältigen Sexualkontakten gemäß der Parole „All genders welcome“ nicht gegen ihre im Soldatengesetz fixierte „außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht“  verstoße und somit ihre moralische Integrität nicht in Frage stelle. 

Das wäre nur der Fall, wenn, wie „die fünf männlichen Richter“ des Senats unbegründet voraussetzten, die Bundeswehr über ein an „Einehe, ehelicher Treue und Familie als Keimzelle der Gesellschaft“ orientiertes Wertegerüst verfügte. Das sei angesichts der durch vielfältige Geschlechterbeziehungen geprägten modernen Lebensverhältnisse jedoch eine „zweifelhafte Prämisse“. Wie Studien aus den USA und Israel dokumentieren, sei dort „offen gelebte Sexualität“ soweit sozial akzeptiert, daß sie sich nicht negativ auf die Schlagkraft der Truppe auswirke. Darum sei es fraglich, ob jene vom BVerwG behaupteten konservativ-„mononormativen“, angeblich allein ihre Funktionsfähigkeit garantierenden Wertvorstellungen tatsächlich noch in der Bundeswehr von einer Mehrheit der Soldaten geteilt würden. Dazu hätte das BVerwG vor seiner Entscheidung eine Studie des Potsdamer Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften anfordern müssen.  

Hinter Verfassungsbeschwerde stehen linksgrüne Netzwerke

Um nun das Versäumte nachzuholen und zu fragen, wie „mononormativ“ die Mehrheit ihrer Kameraden wirklich tickt, hat Biefang in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht, die sie von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ durchfechten läßt. Das ist ein 2015 zwecks „strategischer Klageführung zum Ausbau der Menschenrechte“ als Verein aufgezogenes links-grünen Netzwerk. Als Generalsekretär amtiert dort ein handelsüblicher Zivilversager mit abgebrochenem Studium, der grüne Berufspolitiker Malte Spitz. Und im Vorstand sitzen zwei, die sich in Karlsruhe bereits gut auskennen: der Strafrichter am Berliner Landgericht Ulf Bütemeyer (SPD), einst Assistent des BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle (SPD), sowie  die von der Bundesverfassungsrichterin und Berliner „Gender“-Professorin Susanne Baer (Grüne) 2012 zum Thema „Kriegsflüchtlinge“ promovierte, lange in der Rechtsberatung der Hamburger Uni („Refugee Law Clinic“) für „Schutzsuchende“ engagierte, heute als Professorin für Völkerrecht, Öffentliches Recht und – damit auch die feuchten Träume der „woken“ Marionetten der US-Finanzindustrie nicht zu kurz kommen – „Global Constitutions“ an der Universität Münster tätige Nora Markard.