Facebook-Konzern zu Rekordstrafe verurteilt
MENLO PARK. Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Facebook-Konzern Meta wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt. Das teilte die DPC am vergangenen Montag in Dublin mit. Die Behörde sah es als erwiesen an, daß Facebook an der Massenüberwachung von EU-Bürgern durch anglo-amerikanische Geheimdienste beteiligt gewesen sei. Meta äußerte sich bisher nicht zu der Sache. Die jüngste Entscheidung der DPC bezieht sich nur auf Facebook, nicht auf andere Anwendungen des Meta-Konzerns wie WhatsApp oder Instagram. Bereits im Januar war Meta zu einer Strafzahlung in Höhe von 390 Millionen Euro verurteilt worden, weil Facebook- und Instagram-Nutzer gezwungen worden waren, personalisierte Werbung zu akzeptieren. Seitdem die DSGVO in Kraft ist, mußte Meta bereits vier Milliarden Euro an Bußgeldern zahlen. Das aktuelle Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro ist dabei ein Rekord: Noch nie mußte seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ein Internetunternehmen in der EU eine derart hohe Strafe zahlen. (st)
KEF-Chef deutet Senkung der Rundfunkgebühr an
MAINZ. Der Chef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Martin Detzel, hat angedeutet, daß der Rundfunkbeitrag um „etwa 50 Cent“ sinken könnte. Derzeit beträgt er in der Regel 18,36 Euro monatlich. Der KEF-Chef sagte nun im FAZ-Interview, bisher habe keine Sendeanstalt eine entsprechende Genehmigung erhalten, überschüssige Einnahmen auszugeben. Im Gegenteil habe man den RBB, welcher das Geld bereits im Haushalt verplant hatte, verpflichtet, es wieder herauszurechnen. Das Plus müsse für die nächste Beitragsperiode angespart werden, erklärte Detzel. Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten wollen den Rundfunkbeitrag dagegen erhöhen. (mp)
Verlinkung verbotener Vereinigung ist erlaubt
KARLSRUHE. Das Landgericht Karlsruhe hat geurteilt, daß die Verlinkung der verbotenen Plattform linksunten.indymedia keine Unterstützung einer verbotenen Vereinigung darstellt, sondern Teil journalistischer Aufgaben ist. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland läßt das Gericht deshalb nicht zu. Die Durchsuchung von Redaktion und Wohnungen im Januar sei rechtswidrig gewesen, meint die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Polizei muß angefertigte Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger nun löschen. (mp)
Aufgelesen
„Die Berichterstattung ist heute viel weniger ideologisch als früher. Wenn du dir Beiträge aus den 70er und 80er Jahren ansiehst, na holla die Waldfee. Das war wirklich teilweise Agitprop.“
ARD-Journalistin Anja Reschke über ihren Arbeitgeber