© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 21/23 / 19. Mai 2023

Meldungen

Energieeffizienzgesetz bringt Wohlstandsverluste

BERLIN. Der Ökonom Clemens Fuest hat vor massiven Wachstums- und Wohlstandsverlusten durch das vom Bundeskabinett beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gewarnt. Anders als der Name sage, deckelt das EnEfG den gesamten Energieverbrauch – dieser solle in Deutschland „bis 2030 deutlich sinken: gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2008 um 26,5 Prozent. Gegenüber heute sind das rund 22 Prozent“, erklärte der Präsident des Ifo-Instituts im Handelsblatt. Dabei komme es nicht darauf an, ob es sich um Energie aus Wind und Sonne oder aus fossilen Brennstoffen handele: „Falls die Politik den Energieverbrauch in dieser Weise einschränkt, wird das den Wohlstand in Deutschland erheblich schädigen“, prognostizierte Fuest. „Wenn man annimmt, daß die Energieeffizienz in den kommenden Jahren mit der gleichen Geschwindigkeit wie bisher zunimmt, würde der Energieverbrauch bis 2030 um 2,5 Prozent fallen“, doch das EnEfG verlange „eine Kürzung des Verbrauchs um 22 Prozent, also etwa das Neunfache“. Dann würde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2030 nicht wachsen, „sondern gegenüber dem heutigen Niveau um 14 Prozent schrumpfen“, warnte der Ifo-Chef. Das EnEfG wäre dann ein „Wachstumskiller“. (fis)

 www.ifo.de





EU-Richtlinie: Verlagerung auf nur wenige Zulieferer?

MÜNCHEN. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) hat die geplante Wertschöpfungsketten-Richtlinie der EU (2022/0051 COD) kritisiert. „Eine durchgängige Kontrolle bei stark diversifizierten Wertschöpfungsketten ist so in der Praxis nicht umsetzbar“, erklärte VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards müsse sichergestellt werden, aber von kleinen und mittleren Unternehmen könne „nicht verlangt werden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu überwachen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie muß mindestens analog zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter erhöht werden“, so Brossardt. Der Vorstoß des Rechtsausschusses des EU-Parlaments nach Übergangsfristen Firmen ab 250 Beschäftigten in den Anwendungsbereich zu nehmen, „ist klar abzulehnen“. Mit einer Verlagerung der Lieferketten auf wenige Zulieferer „helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch verbessern wir die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Staaten“. (fis)

 www.vbw-bayern.de





Zahl der Woche

27.400 Steuerpflichtige hatten im Jahr 2019 Einkünfte von über einer Million Euro. Das waren 1.200 mehr als 2018. Der „Durchschnittsmillionär“ verdiente 2,7 Millionen Euro. 58 Prozent hatten Einkünfte aus einem Betrieb als Haupteinnahmequelle. 20 Prozent waren selbständig und 16 Prozent angestellt. Nur 3,5 Prozent waren Vermieter und 1,4 Prozent Landwirte. Die größte Millionärsdichte hatte Hamburg (1,24 Promille), Bayern (0,9) und Baden-Württemberg (0,78), die niedrigste Sachsen (0,23), Sachsen-Anhalt (0,19) und Thüringen (0,17). Quelle: Statistisches Bundesamt