Die Vergabe von öffentlichen Ämtern ist in Deutschland an klare Voraussetzungen gebunden. Gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes erfolgt die Auswahl entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für das jeweilige Aufgabengebiet. Dies erklärt jedenfalls die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die sich nach den Beauftragten der Bundesregierung erkundigt hatte. Davon gibt es inzwischen 42, etwa für Migration, gegen Antiziganismus, für Antidiskriminierung und für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.
Bei einigen dieser Beauftragten kann man den Eindruck gewinnen, daß die Bundesregierung die Voraussetzungen des Grundgesetzes großzügig ausgelegt hat. So wurde die Grünen-Abgeordnete Anna Christmann, die sich früher im Bildungsausschuß um Schulfragen und Berufsausbildung gekümmert hat, zur Koordinatorin für die deutsche Luft- und Raumfahrt ernannt. Im Unterschied zu vielen Parteifreunden in führenden Positionen, die überhaupt keine Berufs- oder Studienabschlüsse vorweisen können, ist Christmann immerhin Politikwissenschaftlerin. Ihr Kollege Dieter Janecek, ist als Diplom-Politologe Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus. In beiden Fällen spielten natürlich nicht Qualifikationen, sondern andere Gründe für den Erhalt der Positionen eine Rolle: Beide sind langjährige Abgeordnete, die eigentlich für einen Staatssekretärsposten an der Reihe gewesen wären. Doch selbst in dieser aufgeblähten Bundesregierung gab es nicht genug dieser schönen Posten. Versüßt werden die beiden Koordinatoren-Aufgaben mit einer Aufwandsentschädigung von jeweils 62.000 Euro im Jahr.
Vor diesem Hintergrund läßt die Ernennung der ersten Tierschutzbeauftragten des Bundes durch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, erstaunen. Den Job bekommt Ariane Kari, studierte Tierärztin und bisher stellvertretende Tierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg. Özdemir war voll des Lobes: „Ich freue mich, daß es gelungen ist, mit Ariane Kari eine ausgewiesene Expertin mit langjähriger tierschutzfachlicher Erfahrung zu gewinnen.“ Er sei überzeugt, Kari werde mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern. In Baden-Württemberg war die 36jährige bekannt geworden, weil sie unter anderem einen verpflichtenden Hundeführerschein gefordert hatte.
Allein muß Kari ihre neuen Aufgaben nicht bewältigen. Wie top agrar berichtet, werden dem neuen Amt fünf Planstellen zugeordnet. Und umsonst sind ihre Mühen auch nicht: Angeblich wird das Beauftragtenamt mit Besoldungsstufe B6 (Grundgehalt 10.600 Euro monatlich) bezahlt. Kritiker wie der CSU-Abgeordnete Artur Auernhammer, sind der Auffassung, daß Tiere auf Bundesebene längst eine Stimme haben. Denn in Özdemirs Ministerium gibt es bereits eine Unterabteilung für Tierschutz mit 55 Beschäftigten, die dieselben Aufgaben hat wie die, die Kari jetzt wahrnehmen soll.