Klimakleber: Bundestag gegen Strafverschärfung
BERLIN. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag einen Antrag für eine Strafverschärfung gegen „Straßenblockierer und Museumsrandalierer“ abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion wollte den Strafrahmen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auf drei Monate bis zu fünf Jahre Haft anheben. Darüber hinaus sah der Antrag vor, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu ahnden. Bisher steht darauf eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten. Allein vergangene Woche hatten Klimakleber der „Letzten Generation“ in Berlin 17 Rettungseinsätze der Feuerwehr behindert. Der Union gehe es um Abschreckung, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings.Die FDP begründete ihre Ablehnung damit, daß Strafverschärfungen „kein Allheilmittel“ seien. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Stephan Thomae, sagte zwar, daß die Klimaaktivisten „den Bogen überspannen“. Aber es gebe weder ein Regelungsdefizit noch eine Strafbarkeitslücke. Der bisherige Strafrahmen reiche aus. In Berlin war kürzlich erstmals eine Klimakleberin zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatte sich in der Gemäldegalerie an den Rahmen eines Cranach-Bildes geklebt, zahlreiche Straßen blockiert und vor Gericht erklärt, sie werde ihre Aktionen fortsetzen. (fh)
Ampel plant Quittungen für Polizeikontrollen
Berlin. Die Bundespolizei soll künftig Quittungen ausstellen, wenn sich Personen von den Beamten anlaßlos kontrolliert fühlen. Auf eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes haben sich die Parteien der Ampel-Koalition geeinigt. Damit sollen sich Betroffene gegen das in Deutschland verbotene „Racial Profiling“ wehren können. Mit dem Begriff wird ein Vorgehen bezeichnet, mit dem Personen ohne konkreten Grund allein wegen ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale polizeilich überprüft werden. Die Quittungen wiederum sollen sicherstellen, daß Bundespolizisten auch weiterhin Personen vor allem in Bahnhöfen oder Zügen ohne konkreten Verdacht kontrollieren können. Es reiche aus, wenn dies „aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilichen Erfahrungen in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen oder Prognosen“ geschieht. Unzulässig ist eine Auswahl „anhand gruppenbezogener Merkmale“ allerdings dann, wenn sie „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund“ vorgenommen wird. Die auf Wunsch auszuhändigenden Kontrollquittungen sollen dies sicherstellen. Das Einigungspapier biete eine „praxistaugliche Lösung zur Vermeidung von diskriminierend wirkenden Polizeikontrollen“, lobte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, den Entwurf. Auch die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „guten Kompromiß“. Kritik übte dagegen der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Die Ampelregierung zeige damit „in einer der größten Migrationskrisen, was sie tatsächlich für die Innere Sicherheit übrig hat: null Komma nichts“, sagte er der Bild-Zeitung. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand kritisierte den Vorstoß als „Generalverdacht“ gegen die Bundespolizisten. Ende 2021 hatte der jüngst abgewählte rot-grün-rote Senat in Berlin die Quittierpflicht bei Polizeikontrollen beschlossen. Bereits da hatten Polizeivertreter moniert, dies erzeuge mehr bürokratischen Aufwand und mache Kontrollen auch für die Kontrollierten anstrengender. (vo)