© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/23 / 05. Mai 2023

Quittung der Woche
O weh!
Christian Vollradt

So haben wir’s gern: Erst auf dicke Spendierhose machen, dann aber nicht zahlen. Mit einem besonders krassen Fall dieses hinlänglich bekannten Phänomens muß sich derzeit das Landgericht Düsseldorf befassen. Dort geht es um den Rechtsstreit zwischen einem Restaurant und einem Gast über die zu begleichende Rechnung für eine Flasche Champagner. Von Juristen hört man, der Sachverhalt erinnere jeden Absolventen an Hausarbeiten oder Klausuren in den ersten Semestern des Studiums; es sei geradezu ein Klassiker im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Konkret sind es sage und schreibe 13.000 Euro, um die sich die Parteien streiten. Im Mai vergangenen Jahres habe sich eine Gruppe von Freunden aus Düsseldorf in einem exquisiten Restaurant in Frankfurt am Main einen schönen Abend machen wollen. Auf Wunsch des nun vom Gastronomen Beklagten sollte dabei eine „besondere Flasche“ kredenzt werden. Sommelière und Kellner hätten daraufhin eine Sechs-Liter-Flasche  „Roederer Cristal“ angeboten, die der Gast daraufhin „begeistert“ sabriert, also mit dem Schaumwein-Säbel geköpft habe. Daß der Tropfen der Runde gemundet hat, ist offenbar unstrittig; gezankt wird dagegen über eine Null. Denn während Bedienung und Restaurantbetreiber auf den schriftlich ausgewiesenen 13.000 Euro beharren, behauptet der Spendierer, man habe ihm das Fläschchen für 1.300 Euro offeriert. Über die Modalitäten dieses Vertrags und die Frage, wer recht hat und wer finanziell den kürzeren zieht, wird das Gericht am Rhein voraussichtlich Mitte des Monats entscheiden. Ehemalige Studenten – auch ohne juristische Expertise – dürfte der Fall an den berühmten „Walfisch von Askalon“ erinnern. Nicht nur dort, auch in Frankfurt gilt: „... und wer vergnügt dort leben will, zahlt bar, was er verzehrt.“