© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/23 / 05. Mai 2023

Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes
Der übergriffige Leviathan lauert
Björn Harms

Künftig sollen alle Bürger einmal pro Jahr ihr Geschlecht durch bloße Selbstauskunft ändern können. So will es der vorgelegte Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, das seine eigenen Realitäten schafft. Auch vor Minderjährigen wird nicht haltgemacht. Selbst 14jährige können qua Willensbekundung ihr Geschlecht wechseln. Zwar müssen die Eltern einwilligen, aber der übergriffige Leviathan lauert bereits: „Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“, heißt es im Text. 

Auf Antrag eines Gerichts kann die Entscheidung – etwa im Falle einer Scheidung – sogar auf nur ein Elternteil übertragen werden. Tragische Familiendramen sind absehbar. Zumal auf die Selbstauskunft auch eine Form der körperlichen Transition folgen dürfte, der damit Tür und Tor geöffnet wird. Steht die Willensbekundung am Beginn, sind chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen nur die logische Konsequenz. Dabei macht bereits Paragraph 9 des Entwurfs deutlich, daß selbst die Verfasser ihren vielgeschlechtlichen Wahnvorstellungen Grenzen setzen. Im Kriegsfall gilt die Biologie plötzlich wieder: „Für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes“ dürfen Männer ihren Geschlechtseintrag nicht in „weiblich“ oder „divers“ ändern, sondern müssen bereitwillig ihr Leben für die „feministische Außenpolitik“ von Annalena Baerbock riskieren. Dieser von Ampel-Koalition und LGBTQ-Lobby vorangetriebene gesellschaftspolitische Sprengstoff darf niemals Gesetz werden!