Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst steigt
Berlin. Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist seit 2010 kontinuierlich gestiegen. Gab es zu diesem Zeitpunkt noch knapp 139.000 Beamte, stieg ihre Anzahl bis 2022 auf mehr als 189.000. Die Zahl der Richter und Staatsanwälte erhöhte sich im selben Zeitraum um 524 beziehungsweise 650. Allein im Zeitraum zwischen 2015 und 2022 verzeichnete man in der öffentlichen Verwaltung einen Zuwachs von 249.000 Beschäftigten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten René Springer (AfD) hervorgeht. Besonders stark ist der Anstieg von Beschäftigten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von 2015 bis 2021 wuchs ihre Zahl um 175 Prozent auf insgesamt 7.780 Beschäftigte. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit gingen die Beschäftigtenzahlen hoch: von rund 77.000 im Jahr 1995 auf 107.000 im Jahr 2023. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Arbeitslosen von 3,6 auf 2,4 Millionen. Springer kritisierte den Anstieg scharf. Während die Bundesregierung betone, die Verwaltung einfacher und unbürokratischer zu machen, steige die Zahl der Stellen dort. „Die Bürger wollen kein aufgeblähtes Bürokratiemonster, sondern einen schlanken Staat“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. (lb)
Wilhelms-Universität Münster ändert Namen
MÜNSTER. Die Universität Münster streicht den Namen „Wilhelm“ aus ihrem Namen. In einer offenen Abstimmung im Senat plädierten insgesamt 20 Mitglieder für die Umbenennung und eine Person dagegen. Bislang war die Universität als „Westfälische Wilhelms-Universität“ bekannt. Der seit 1907 bestehende Name bezieht sich auf das ehemalige deutsche Staatsoberhaupt Kaiser Wilhelm II. Auch der Zusatz „westfälisch“ soll künftig entfallen. „Die Entscheidung wird von allen Statusgruppen und allen Fachbereichen der Universität getragen. Sie ist so klar und einvernehmlich, weil wir über einen langen Zeitraum gemeinsam Fakten und Argumente gesammelt und ausgewertet haben“, sagte der Senatsvorsitzende Hinnerk Wißmann. In Kraft treten wird die Änderung jedoch erst am 1. Oktober. Bis dahin muß die Entscheidung noch vom nordrhein-westfälischen Kulturministerium formal bestätigt werden. Bereits im Januar hatte sich der Senat ohne Gegenstimme für eine Namensänderung ausgesprochen (JF 6/23). Die Wahl war allerdings noch nicht bindend. Hintergrund ist unter anderem ein Gutachten, laut dem die Beziehung zwischen dem Namensgeber Kaiser Wilhelm II. und der Universität weniger eng gewesen sein soll, als gedacht. So habe der letzte deutsche Kaiser die Bildungsstätte tatsächlich kein einziges Mal besucht. 2020 hatte der Münsteraner Historiker Olaf Blaschke bereits konstatiert, Wilhelm II. sei „militaristisch, nationalistisch, antislawisch und geradezu obsessiv antisemitisch gewesen“. Im Sommer vergangenen Jahres hatte sich der Senat der Eberhard-Karls-Universität Tübingen gegen eine Umbenennung der traditionsreichen Hochschule ausgesprochen. (lb)