Bündnis Deutschland
Der fraktionslose sächsische Landtagsabgeordnete Ivo Teichmann ist Mitglied der Partei Bündnis Deutschland geworden. Der 55jährige, der seit 2019 als direktgewählter Abgeordneter dem Landesparlament angehört, nannte die neue Partei „eine politische Kraft rechts von der CDU, die nicht radikal oder extrem und somit wählbar und regierungsfähig ist“. Teichmann hatte vergangenes Jahr der AfD den Rücken gekehrt, da er ihre Einstufung als rechtsextremistisch befürchtete.
FDP
Der ehemalige Landes- und Fraktionsvorsitzende der niedersächsischen FDP, Stefan Birkner, soll im Sommer Chef der bundeseigenen Autobahngesellschaft werden. Er folgt damit dem seit 2019 amtierenden Vorsitzenden der Geschäftsführung Stephan Krenz, der zuvor sein Ausscheiden aus der staatlichen GmbH angekündigt hatte, teilte das Bundesverkehrsministerium von Volker Wissing (ebenfalls FDP) mit. Birkner, von 2012 bis 2013 Umweltminister in Hannover, war bei der Landtagswahl im Herbst vergangenen Jahres noch Spitzenkandidat der Liberalen, die jedoch den Wiedereinzug ins Leineschloß verpaßten. Der 49jährige promovierte Jurist ist zudem mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verschwägert. Kritik an Birkners Berufung übte die AfD. Die Personalie zeuge von fehlendem Respekt gegenüber den Bürgern, so der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes. Das Mitglied im Verkehrsausschuß monierte zudem die Pläne Wissings, die Kontrollrechte des Bundestags gegenüber der Autobahngesellschaft zu beschneiden.
Querdenken
Nach rund neun Monaten Untersuchungshaft ist der Gründer der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stufte die Fluchtgefahr inzwischen als geringer ein. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren IT-Unternehmer und Organisator von Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen Anklage wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche erhoben. Die Behörde wirft Ballweg unter anderem vor, Spenden für seine Organisation eingeworben, jedoch über 500.000 Euro für private Zwecke genutzt zu haben. Über eine Zulassung der Anklage muß die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart entscheiden.