Die „Achse“ kündigt Klage gegen News Guard an
KARLSRUHE. Die „Achse des Guten“ hat angekündigt, „in den nächsten Wochen Klage gegen News Guard zu erheben“ und damit „das gesamte Bewertungssystem“ des Medien-Rating-Anbieters „anzugreifen“. Das US-amerikanische Unternehmen hatte in einer Bewertung achgut.com als „konservativen Blog“ bezeichnet, der „unter anderem zu den Themen Migration und Klimawandel falsche und irreführende Behauptungen veröffentlicht hat“. Zudem wurde Achgut auf Platz 3 einer Top-10-Liste 2022 einsortiert, auf der News Guard-Analysten „einige der einflußreichsten deutschsprachigen Verbreiter von Fehlinformationen im Netz“ gesammelt hatten. Gegen diese diffamierenden Einordnungen war die „Achse“ vergangene Woche vor das Landgericht Karlsruhe gezogen, um eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht stellte dabei fest, daß vier der lediglich fünf Artikel, auf denen News Guards Listen-Einordnung beruht hatten, gar nicht aus dem Jahr 2022 stammen und daher für die Bewertung im „Misinformation Monitor“ ungeeignet seien. Bei dem fünften herangezogenen Artikel hielten die Richter die Beurteilung von News Guard für falsch. Ein „vernichtendes Zeugnis“ für die New Yorker Ranking-Firma, bilanzierte Achgut-Anwalt Joachim Steinhöfel. (gb)
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Wort „Mutter“ gecancelt: „Tagesschau“ rudert zurück
BERLIN. Die ARD-„Tagesschau“ hat einen Beitrag zum Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes auf ihrer Internetseite überarbeitet. Dieser hatte in den sozialen Medien für Empörung gesorgt. Grund dafür war das Wort „Mutter“, das nicht einmal im Text auftauchte. Stattdessen war in dem Artikel von einer „entbindenden Person“ die Rede. Im ganzen hieß es: „Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.“ Auf Anfrage der Bild-Zeitung hatte die Redaktion des öffentlich-rechtlichen Formats erklärt: „Der Begriff wurde gewählt, um niemanden zu diskriminieren.“ Offenbar versuchte die „Tagesschau“ das Narrativ der Gender-Ideologie zu übernehmen, wonach angeblich auch Männer schwanger werden können. Nutzer in den sozialen Medien zeigten sich über die genderneutrale Bezeichnung empört. Während einige die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Senders, neutral zu informieren, verletzt sahen, warfen ihm andere vor, Frauen aus einer politischen Überzeugung heraus sprachlich unsichtbar zu machen. In der überarbeiteten Version des Artikels heißt es nun: „Zehn Arbeitstage sollen angestellte Partnerinnen oder Partner der Mutter künftig nach der Geburt freigestellt werden.“ (zit)
Aufgelesen
Für Jugendliche sind die Online- und die Offlinewelt eins. Das ist für viele Erwachsene schwer zu verstehen. Da kommt dann als Lösungsvorschlag: Schalt’ doch einfach das Handy aus, dann siehst du das alles nicht. Für Jugendliche wäre das der soziale Tod.“
Cybermobbing-Forscherin Anja Schultze-Krumbholz auf „Spiegel Online“, 28. März