© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/23 / 06. April 2023

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Nettelbeckplatz soll umbenannt werden

BERLIN. Das Bezirksamt Mitte in Berlin hat zur Einsendung von Ideen für die Umbenennung des Nettelbeckplatzes im Stadtteil Wedding aufgerufen. „Der Nettelbeckplatz ist gegenwärtig noch nach Joachim Nettelbeck benannt, der aktiv im Versklavungshandel tätig war und Koloniallobbyismus betrieb“, teilte die Behörde mit. „Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat daher das Bezirksamt mit der Einleitung eines Umbenennungsverfahrens beauftragt.“ Die Berliner würden nun um ihre Vorschläge für einen neuen Namen gebeten. Neben ernsthaften Vorschlägen wie „Simone-de-Beauvoir-Platz“ oder „Udo-Lindenberg-Platz“ finden sich auch solche mit schelmischem Unterton, wie etwa „Pudelplatz“. Ein Pudel verursache „immer gute Laune. Wir sollten uns alle ein Beispiel an Pudeln nehmen“, begründeten beispielsweise die Verfechter des Pudelplatzes ihre Einsendung. Joachim Nettelbeck war Seefahrer und Händler im 18. Jahrhundert, der 1806 in den napoleonischen Kriegen dabei mithalf, die pommersche Stadt Kolberg gegen französische Truppen zu verteidigen. Weil er sich am Sklavenhandel seiner Zeit beteiligte, wird ihm heute oftmals Kolonialismus vorgeworfen. (fw)





Gender-Schreibweise nicht als Fehler werten 

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat angekündigt, Gendersprache in Schularbeiten nicht als Fehler anzurechnen. Vielmehr will sie es unterstützen, „eine geschlechtersensible Sprache in Wort und Schrift im Unterricht sowie in außerunterrichtlichen Kontexten zu beachten“, heißt es in der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der AfD im Landtag, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Gegenderte Schularbeiten sollen demnach nicht auf ihre Sprachrichtigkeit korrigiert werden. Allerdings dürfen Prüfer auch nicht anordnen, die „geschlechtersensible Sprache“ zu verwenden. Laut dem Kultusministerium werden schon jetzt längst Texte bearbeitet, in denen gegendert wird. Zum Beispiel in Abiturprüfungen. Es sei Schülern gegenüber also nicht vermittelbar, warum sie sich nicht auch so ausdrücken dürfen. Den von der AfD verwendeten Begriff „Gendersprache“ wies die Landesregierung indes zurück. Es handle sich dabei um eine negativ konnotierte Wortschöpfung, die nahelege, daß staatliche Einrichtungen eine andere als die deutsche Sprache einführten. Es gehe aber vielmehr um „Neographien“, also Abweichungen von der vorherrschenden Schreibweise. Der niedersächsische AfD-Abgeordnete Harm Rykena befürchtet, daß die deutsche Rechtschreibung beliebig wird. „Unserer historisch gewachsenen deutschen Kultursprache wird durch diese verquere Praxis des Kultusministeriums ein Bärendienst erwiesen — Schluß damit“, forderte er. Zugute hielt er der Regierung die Bestätigung, daß die Gender-Schreibweise nicht angeordnet werden dürfe. „Schüler, denen übergriffige Lehrer das Gendern aufzwingen wollen, werden sich darauf jetzt berufen können“, lobte Rykena. (zit)