Bund Deutscher Einsatzveteranen
Gemeinsam mit Vertretern des Reservistenverbandes haben Angehörige des Bundes Deutscher Einsatzveteranen am vergangenen Sonntag in Bielefeld der Gefallenen des Karfeitagsgefechts von Isa Khel in Afghanistan am 2. April 2010 gedacht. Die Feier fand im Stadtteil Brackwede an dem Platz statt, der nach dem von dort stammenden Soldaten Martin Augustyniak benannt ist. Dort erinnern auch eine Stele und ein Gedenkstein an den Hauptgefreiten, der ebenso wie seine beiden Kameraden, Hauptfeldwebel Nils Bruns und Stabsgefreiter Robert Hartert, vor 13 Jahren während des schweren Feuergefechts nahe dem Dorf in der nordafghanischen Provinz Kundus gefallen war.
Evangelisch-Lutherische Kirche Bayern
Nach einem wahren Wahl-Marathon bis in die Nacht hinein hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern den Regionalbischof von München und Oberbayern, Christian Kopp, zu ihrem künftigen Landesbischof gewählt. Der 58jährige setzte sich im siebten Wahlgang schließlich gegen die Dekanin Nina Lubomierski aus Landshut durch. Kopp wird damit Nachfolger von Heinrich Bedford-Strohm, der seit 2011 an der Spitze der Landeskirche steht und dessen Amtszeit am 31. Oktober mit Eintritt in den Ruhestand endet.
Frauke Petry
Ein bißchen Recht, aber kein Geld hat die frühere Bundestagsabgeordnete, ehemalige Bundesvorsitzende der AfD und nachmalige Vorsitzende der inzwischen wieder aufgelösten Blauen Partei, Frauke Petry, bekommen. Vergangene Woche entschied das Oberlandesgericht Dresden, daß einzelne Passagen des 2017 erschienenen Buches „Angst für Deutschland“ unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro nicht mehr verbreitet werden dürfen. Betroffen ist etwa eine Schilderung, wonach Petry gemeinsame Absprachen mit Björn Höcke getroffen habe. Dies sei laut dem Richter als falsche Tatsachenbehauptung einzustufen, da sich die Buchautorin, die Spiegel-Journalistin Melanie Amann, im Prozeß lediglich auf Informationen aus Parteikreisen bezog. Erfolglos blieb Petry mit der Forderung nach 50.000 Euro Entschädigung. Dafür gebe es laut Gericht keine Grundlage. Als Klägerin muß die Ex-Politikerin den Großteil der Verfahrenskosten tragen.