Herr Ulbrich, wie kommt man als Experte für Verkehrsrecht dazu, einer der führenden Anwälte in Sachen Covid-Impfschäden zu werden?
Tobias Ulbrich: Es mag sich seltsam anhören, aber alles begann mit der Baustelle vor unserem Haus. Dort fiel der Baggerfahrer aus. Ursache: Der Mann lag mit Herzmuskelentzündung im Krankenhaus. Doch wie sich herausstellte, hatte er noch „Glück“ gehabt, denn seine Frau war verstorben – wenige Wochen nachdem sich die Eltern dreier kleiner Kinder gegen Covid hatten impfen lassen.
Wie alt war das Paar? Hatten sie Vorerkrankungen?
Ulbrich: Er ist so Ende Dreißig, Anfang Vierzig. Und nein, hatten sie nicht. Ich will klarstellen, daß ich kein Impfgegner bin, im Gegenteil, ich habe alle gängigen Impfungen und hatte zu der Zeit vor, mich gegen Covid immunisieren zu lassen. Doch dann gab es auch ein Impfschadensereignis im näheren familiären Umkreis, das meine Recherchetätigkeit zu diesem Themenkomplex auslöste. Recherche heißt bei mir allerdings nicht, Zeitungsartikel zu lesen, sondern Wissenschaftsliteratur. Und mit zunehmender Lektüre schwante mir Böses.
Inwiefern?
Ulbrich: Gemeinsam haben die Impfstoffe, daß mit ihnen das sogenannte „Spike“-Protein vom Typ Wuhan 1 verabreicht wird, gegen das sich dann Antikörper bilden sollen. Doch beschäftigt man sich näher mit ihm, kommt man zu dem Schluß, daß es keine gute Idee ist, Menschen damit zu infizieren.
Es ist doch das Prinzip einer Impfung, den Körper mit dem Erreger zu konfrontieren.
Ulbrich: Das Spike-Protein ist nicht der Erreger, sondern nur ein Teil davon. Und ich darf daran erinnern, daß etwa Vaxzevria, der Impfstoff von Astra Zeneca, 2021 vom Markt genommen wurde.
Die der anderen Hersteller allerdings nicht.
Ulbrich: Und warum, das bleibt das Geheimnis unseres damaligen Gesundheitsministers.
Es kam im Zusammenhang mit Vaxzevria zu seltenen, aber gefährlichen Hirnvenen-Thrombosen.
Ulbrich: Wie gesagt, die Impfstoffe funktionieren, soweit es das Spike-Protein betrifft, alle nach dem gleichen Prinzip ...
Daß sie nur eine bedingte Zulassung haben, unter normalen Umständen also so nicht erlaubt worden wären, war von Beginn an bekannt. Und auch wenn es massiven sozialen Druck gab, wurde niemand gegen seinen ausdrücklichen Willen geimpft. Wo also sehen Sie eine rechtliche Handhabe für Impfopfer?
Ulbrich: Viele Wege führen nach Rom. Doch wir empfehlen, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den Herstellern geltend zu machen. Kein Impfling wurde korrekt über die Risiken aufgeklärt.
Welchen Sinn hat das, da die Hersteller bekanntlich durch die Politik von jeder Haftung befreit wurden?
Ulbrich: Das halten wir für rechtswidrig und klagen bereits wegen grober Mängel in Entwicklung und Herstellung der Impfstoffe. Es ist natürlich möglich, daß wir zunächst nicht durchkommen. Doch als wir 2015 Tausende Kläger gegen VW und weitere Autohersteller vertreten haben, gingen die ersten Runden auch verloren. Am Ende aber erstritten wir insgesamt 840 Millionen Euro. Ebenso wichtig ist es allerdings, Impfgeschädigten klarzumachen, daß sie nicht, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wie Lemminge zu den Versorgungsämtern trotten und dort nach Paragraph 60 IfSG einen Antrag stellen, um einen Impfschaden nach Paragraph 2, 11 IfSG ...
Äh ...
Ulbrich: Ja, ich weiß, Journalisten hassen es, wenn man mit Paragraphen kommt. Doch in diesem Fall ist es von entscheidender Bedeutung: ... um also einen Impfschaden nach Paragraph 2, Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes anerkennen zu lassen.
Warum ist das von „entscheidender Bedeutung“?
Ulbrich: Weil ein „Impfschaden“ im Sinne des Gesetzes nicht das gleiche ist wie ein „gesundheitlicher Schaden“. Letzterer ist jede gesundheitliche Impffolge, auch die Infektion, die Rötung der Einstichstelle oder Gelenkschmerzen. Dagegen liegt ein „Impfschaden“ erst vor, wenn schwere gesundheitliche Schäden eintreten, die über das übliche Ausmaß an Impfreaktion hinausgehen und wahrscheinlich auch von weiterer langer Dauer sein werden. – Wie, das wußten Sie nicht? Keine Sorge, das ist keine Schande, denn Ihr Gesundheitsminister weiß es auch nicht. Wie er etwa jüngst in seinem vielbeachteten „Heute-Journal“-Interview bewiesen hat und in dem er nun zugab, daß Tausende Geimpfte unter „schwersten“, teils bleibenden Schäden leiden, was er 2022 noch als „schäbige Desinformation“ denunziert hat.
Der springende Punkt ist also, daß ein Impfschaden sozusagen „anspruchsvoller“ ist?
Ulbrich: Das ist er, aber der „springende Punkt“ kommt jetzt: Damit ein Impfschaden anerkannt wird, muß er nicht nur diese Kriterien erfüllen, vor allem muß bewiesen werden, daß er auf die Impfung zurückzuführen ist. Diesbezüglich wird zwar von den Versorgungsämtern hoffentlich unvoreingenommen ermittelt, aber die Ermittlungen sind natürlich nur so gut wie der Mitarbeiter des Amts. Und das, was ich bisher an vorwiegend abschlägigen Entscheidungen der Ämter gelesen habe, läßt vermuten, daß sie in der Sache nicht hinreichend informiert sind. Oder aber, daß sie nach Vorgaben arbeiten ... Anders ist die Beweislast dagegen im Arzneimittelgesetz verteilt, also wenn es um die Anerkennung eines gesundheitlichen Schadens geht: Hier sind es die Hersteller, die nachweisen müssen, daß ihre Impfstoffe keinen Beitrag zur Schädigung der Opfer geleistet haben. Ich glaube, jeder kann sich nun denken, welcher Weg der leichtere ist – und warum die Bundesregierung Impfopfer in Richtung „Impfschaden“ zu lenken versucht.
Aber ist jeder Geschädigte auch Impfopfer? So wendet etwa der Leiter der Neurologie am Uniklinikum Essen Christoph Kleinschnitz zu Recht ein, unter Millionen Menschen seien immer Tausende, die gerade erkranken. Geschieht das nun kurz nach der Impfung, erscheint diese in der persönlichen Wahrnehmung als die Ursache, obwohl die Koinzidenz nur Zufall ist.
Ulbrich: Wir nehmen nur Mandanten, bei denen ein Zusammenhang zwischen ihrer Schädigung und der Impfung wahrscheinlich ist. Bisher haben sich circa 3.000 Menschen bei uns gemeldet. Daraus sind 750 laufende Mandate entstanden, von denen bis jetzt in 130 Fällen Klage eingereicht wurde.
Es geht Ihnen allerdings nicht nur um die Verantwortung der Hersteller und die Frage Impf- oder gesundheitlicher Schaden. Im ZDF haben Sie der Bundesregierung zudem „Irreführung“ vorgeworfen. Warum?
Ulbrich: Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn hat nicht nur die Hersteller von der Haftung befreit, er hat auch dafür gesorgt, daß den Impfstoffen leere Beipackzettel beilagen, daß es keine Deklaration des Inhalts der Impfdosen gab sowie daß keine Rückstellproben behalten wurden. Ich glaube, die Absicht dahinter ist klar zu erkennen: Weder sollten sich Bürger und medizinisches Personal über Wirkungswahrscheinlichkeit, Inhaltsstoffe und Nebenwirkungen, sprich Risiken, informieren können, noch sollte es im Falle von Impfschäden möglich sein, anhand von Rückstellproben nachträglich festzustellen, was tatsächlich in einer Charge enthalten war. Das aber verstößt nicht nur gegen geltendes Recht, wonach ein Medikament nur dann verabreicht werden darf, wenn der Patient hinreichend über dessen Nebenwirkungen aufgeklärt worden ist – was somit unmöglich war und womit der Tatbestand der „Irreführung“ erfüllt ist. Es ist überdies ganz besonders perfide, all das, was selbst bei gründlich erprobten und ordentlich zugelassenen Medikamenten aus Sicherheitsgründen Pflicht ist, ausgerechnet bei Impfstoffen auszusetzen, bei denen wegen ihrer nur bedingten Zulassung mit einer besonderen Gefahr für die Menschen zu rechnen ist!
Was schließen Sie daraus?
Ulbrich: Ich meine, es darf nicht nur bei der Durchsetzung individueller Versorgungs- und Schadensersatzansprüche bleiben. Es muß auch für die verantwortlichen Politiker rechtliche Folgen geben.
Sie wollen Ex-Minister Spahn und Altkanzlerin Merkel strafrechtlich verurteilen?
Ulbrich: Nein, ich will, daß sie einer rechtsstaatlichen Überprüfung unterzogen werden, wozu natürlich zuerst eine Aufhebung ihrer Immunität durch die Politik nötig ist. Zudem bräuchte es Staatsanwälte, die ausreichend Distanz zum Justizministerium haben. Und es bedarf auch einer gesellschaftlichen Aufarbeitung. Denn in dem Vertrag, den später die EU stellvertretend für die europäischen Regierungen mit den Pharmaherstellern geschlossen hat, heißt es ausdrücklich, die Vertragsparteien erkennen an, daß sich die Impfstoffe „in der klinischen Erprobung der Phase 3 befinden“ und daher „möglicherweise nicht zugelassen“ werden. Im Klartext: weder ihre Wirksamkeit noch die Unbedenklichkeit ihrer Nebenwirkungen war damals – und ist es bis heute nicht – hinreichend geprüft, um über diese verläßliche Aussagen machen zu können. Dennoch aber wurde nicht nur von der Politik, sondern auch von großen Teilen der Medien und etlichen Experten der Eindruck erweckt, die Impfstoffe seien wirksam und sicher. Und zwar indem sie das Narrativ verbreiteten, Corona „sei vorbei“, wenn wir uns alle die „fast nebenwirkungsfreien“ Impfstoffe spritzen lassen. Damit aber wurde Millionen Menschen ein Szenario vorgespielt, für das es, wie die genannte Vertragsvereinbarung beweist, keine wissenschaftliche Evidenz gab, und durch das die Bürger in doppelter Weise – eben hinsichtlich der unklaren Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Impfstoffe – getäuscht wurden.
Wäre damit die aktuelle Bundesregierung, die ja erst danach angetreten ist, aus dem Schneider?
Ulbrich: Nein, denn statt die Spahn-Verordnung aufzuheben, hat sie diese bis Ende 2023 verlängert.
Zwar wird es wohl weder zu solch einer rechtlichen noch gesellschaftlichen Aufarbeitung kommen, dennoch hätte sich die Politik Ärger ersparen können, wäre sie bei der Wahrheit geblieben. Wozu das also?
Ulbrich: Ist das nicht klar? Wäre so über die Impfstoffe aufgeklärt worden, wie es gesetzlich verlangt ist, wäre die Impfkampagne gescheitert.
Glauben Sie wirklich? Die Leute haben sich doch in erster Linie nicht impfen lassen, weil sie die Impfstoffe für nebenwirkungsfrei gehalten haben, sondern aufgrund der Abwägung, daß die Wahrscheinlichkeit eines gefährlichen Covid-Verlaufs größer ist als das Auftreten gefährlicher Nebenwirkungen.
Ulbrich: Das zentrale Problem ist in der Tat, daß bis heute das Narrativ aufrechterhalten wird, der Nutzen der Impfstoffe überwiege das durch sie angerichtete Unheil. Tatsächlich aber ist weder ihre Wirksamkeit bewiesen, noch waren Covid-Impfungen je nötig. Denn der renommierte US-Epidemiologe John Ioannidis hat in seinen im Auftrag der WHO erstellten Studien nachgewiesen, daß die Gefahr, die von Sars-Cov-2 ausgeht, für die unter 65jährigen von Beginn an geringer war als die einer Grippe.
Aber es sind doch gerade die WHO-Zahlen, die dem widersprechen. Auch wenn man einräumen muß, daß sie mangels ordentlicher Datenerhebung nicht zuverlässig sind. Aber zum Beispiel hat Ioannidis in einem Interview mit dem „Cicero“ im Dezember nicht widersprochen, als das Blatt die Corona-Todesrate der WHO von 3,4 Prozent nannte, sondern nur darauf verwiesen, daß immer noch keine klare Datenlage existiere. Folgt man dem, wäre die Gefährlichkeit von Covid zwar in der Tat nicht bewiesen, aber eben auch nicht widerlegt – womit eine Aussage wie „weniger gefährlich als Grippe“ nicht möglich ist.
Ulbrich: Falsch, denn Ioannidis hat bereits im ersten Gutachten vom Mai 2020 festgehalten, daß die Gefahr durch Covid für Menschen unter 65 Jahren auf dem Niveau von Influenza anzusiedeln ist. Sprich, für Jüngere gab es nie die Notwendigkeit einer Impfung. Für die Älteren stellte er damals in der Tat eine Gefahr größer als die durch Grippe fest. Doch hat er auch das inzwischen durch neuere Gutachten relativiert. Dazu kommt, daß im Rahmen der „Pandemischen Lage nationaler Tragweite“ in Deutschland die internationalen Gesundheitsvorschriften, und damit auch die WHO-Gutachten, quasi Gesetzescharakter erhalten haben. Womit im Grunde ab Mai 2020 hierzulande Ioannidis Einschätzung galt. Nur hat sich keiner darum geschert. Stattdessen haben fast alle Politiker und Medien die Impfung als unabdingbar dargestellt, Stichwort: Killervirus, Triage, „Bilder wie in Bergamo“ etc.
Aber selbst kritische Virologen wie Hendrik Streeck, Alexander Kekulé, Klaus Stöhr oder Thomas Mertens haben davor gewarnt, Covid für ungefährlich zu halten.
Ulbrich: Weil es nicht möglich ist, von diesem Narrativ abzuweichen. So weiß ich zum Beispiel durch meine Zusammenarbeit mit Journalisten, daß diese Beiträge über Impfschäden nicht „durchbekommen“, wenn darin nicht darauf verwiesen wird, daß der Nutzen der Impfungen größer sei als der Schaden, den sie tatsächlich anrichten.
Weil die Corona-Daten nie objektiv und umfassend erhoben wurden, läßt sich das alles wohl nicht mehr klären. Anders bei den Impfstoffen: Biontech und Moderna haben inzwischen eine ordentliche Zulassung erhalten. Sind Sie damit nicht widerlegt?
Ulbrich: Auch bei den sogenannten Impfstoffen geht es um Vertuschen, Fälschen und Verschleiern. Das Zulassungsverfahren ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Die Bundesregierung läßt die Geschädigten im Regen stehen. Das gesamte Verhalten ist empathielos und ein weiterer Akt der Demütigung der Geschädigten. Statt sich mit uns an einen Tisch zu setzen und Lösungen auszuhandeln sollen die Geschädigten durch die Gerichtsinstanzen gejagt werden. Entwürdigender geht es nicht.
Tobias Ulbrich, der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie Experte für Luftverkehrs- und Gesellschaftsrecht ist Mitinhaber der auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei „Rogert und Ulbrich“ in Düsseldorf. 1972 wurde er in Salzwedel in der Altmark geboren und studierte in Berlin, Belgien und den USA.