Gericht erlaubt AfD-Politiker Waffenbesitz
MAGDEBURG. Die Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht als Grund dafür aus, eine waffenrechtliche Erlaubnis entzogen zu bekommen. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg nun in einem Verfahren entschieden, nachdem der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf gegen den Einzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt hatte. Die zuständige Polizeiinspektion hatte zuvor seine Mitgliedschaft in der Partei als Begründung für eine angebliche Unzuverlässigkeit herangezogen. Zwar wird die AfD in Sachsen-Anhalt als sogenannter Verdachtsfall geführt, jedoch hat die Partei dagegen Einspruch eingelegt. Ein Gerichtssprecher wies gegenüber dem MDR darauf hin, daß nicht abzuschätzen sei, ob die AfD am Ende des Verfahrens wirklich als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft werde. Daher könne auch der Halter nicht als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden. Kumpf zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut: „Die Entscheidung hat Signalcharakter. Weitere Verfahren gegen andere AfD-Mitglieder, die man angestrengt hatte, werden in gleicher Weise enden.“ Die Polizei habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, konkrete Gründe anzuführen, warum er nicht zuverlässig sein soll, Waffen zu besitzen“, kritisierte Kumpf die Behörde. Laut Waffengesetz besitzen „Personen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie in den letzten fünf Jahren Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“. (JF)
Zehntausende Ersuche um Löschungen im Internet
Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in den vergangenen Jahren versucht, Zehntausende Beiträge in den sozialen Medien löschen zu lassen. Dabei ist unklar, ob diese überhaupt gegen geltendes Recht verstießen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Barbara Lenk versandte das BKA seit dem 1. Januar 2016 rund 46.000 Löschersuchen an Online-Service-Provider. Dies umfaßt alle sozialen Netzwerke wie Twitter oder Facebook. Bei rund 14.000 dieser Ersuchen kamen Twitter und andere Betreiber der Aufforderung zur Löschung nicht nach. Eine Rückmeldung von seiten der Sozialen Netzwerke erfolgte nicht. „Ich bin wirklich überrascht, daß die Bundesregierung es nicht für nötig erachtet, in dieser wichtigen Angelegenheit mit dem Unternehmen Twitter selbst in Kontakt zu treten“, äußerte Lenk gegenüber der JUNGEN FREIHEIT ihr Unverständnis. Dies wäre aus ihrer Sicht „notwendig und hilfreich, um nach den Turbulenzen durch die Übernahme durch Elon Musk für Vertrauen und Ruhe zu sorgen“. Die Löschersuchen aufgrund „rechtswidriger Inhalte“ wurden ausschließlich vom BKA formuliert und nicht von einer Staatsanwaltschaft. Ob es zur Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund des Löschersuchens kam, kann die Bundesregierung nicht beantworten. Der überwiegende Teil der Löschersuchen sei dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – Religiöse Ideologie“ zuzuordnen. (ha)