© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/23 / 03. März 2023

Meldungen

„Fall Latzel“: Gericht hebt Freispruch auf 

BREMEN. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat den Freispruch des Pastors der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel (55), aufgehoben. Das ist das Ergebnis einer Revisionsverhandlung am vergangenen Donnerstrag. Das Landgericht Bremen hatte den Pastor am 20. Mai 2022 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Fall muß jetzt vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Mit dem Freispruch war das erstinstanzliche Urteil gegen Latzel gekippt worden. Darin hatte ihn das Amtsgericht Bremen am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf Youtube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Außerdem hatte er gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Zur Begründung für die Aufhebung des Freispruchs erklärte der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromek, die Urteilsbegründung des Landgerichts sei lückenhaft gewesen. Aus ihr gehe nicht klar hervor, wie es zu seiner Einschätzung gekommen sei. Latzels Äußerungen in dem Eheseminar fielen zwar in den Schutzbereich der Religionsfreiheit, aber auch diese Freiheit stoße an Grenzen, wenn die Würde anderer Menschen verletzt werde. „Selbstverständlich darf man Homosexualität ablehnen“, sagte Schromek, aber man dürfe es nicht in einer volksverhetzenden Weise tun. Für die Frage, ob eine entsprechende Äußerung strafbar sei, komme es deswegen entscheidend auf Form und Wortwahl an. Latzels Verteidiger Sascha Böttner sagte nach der Sitzung vor Journalisten, bei dem Urteil des Oberlandesgerichts handele es sich offensichtlich um eine „Einzelfallentscheidung“. Wenn andere Revisionsgerichte in Zukunft die gleichen Maßstäbe an Urteilsbegründungen der unteren Instanzen anlegen würden, werde dadurch das Revisionsrecht auf den Kopf gestellt. „Uns drängt sich der Eindruck auf, daß es sich hier um ein politisches Verfahren handelt.“ (idea/JF)





Ausstellung zu Nobelpreisträgern 

MÜNCHEN. Anläßlich ihres 75jährigen Gründungsjubiläums zeigt die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) in München seit Montag dieser Woche eine Ausstellung über ihre Nobelpreisträger. Unter dem Titel „Pioniere des Wissens“ widmet sie sich Leben und Werk jener Forscher der Einrichtung und ihrer Vorläuferin, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die mit Nobelpreisen ausgezeichnet wurden. Die Ausstellung im Vorraum der Bibliothek zeigt nach eigenen Angaben in acht Themenbereichen, wie diese Forschungen den Alltag der Menschen veränderten und die moderne Welt prägten. Dazu zählen unter anderem Albert Einsteins Relativitätstheorie, die Ozonlochforschung von Paul Crutzen und Karl Zieglers Patent für die Herstellung von Polyethylen im Jahr 1953. Die Schau ist bei freiem Eintritt täglich außer sonntags bis zum 10. April zu sehen. (tha)

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