Verfassung: Hamburg bekommt Antifa-Klausel
HAMBURG. Die Hamburgische Bürgerschaft hat für die Aufnahme einer sogenannten Antifa-Klausel in die Verfassung der Hansestadt gestimmt (JF 8/22). Vergangene Woche votierten die regierenden Sozialdemokraten und Grünen zusammen mit der CDU dafür. Endgültige Fakten sollen in der zweiten Lesung Anfang März geschaffen werden. In der Präambel der Verfassung soll es künftig heißen, der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus sowie „jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sei das Ziel der Stadt. Weiter lautet der neue Verfassungstext: Hamburg stelle „sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen“. Die AfD-Fraktion hatte das Vorhaben zuvor scharf kritisiert und einen Volksentscheid über die Verfassungsänderung verlangt. Denn dieser Vorgang stelle „eine tiefgreifende Änderung unserer Verfassungs-identität dar und ist ein Einfallstor für weitere ideologische Umformungen der Verfassung“, beklagte der Abgeordnete Krysztof Walczak. So stehe zu befürchten, „daß beispielsweise legitime Kritik an illegalen und straffälligen Migranten künftig als ‘gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit’ verfassungsfeindlich gebrandmarkt wird“. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT äußerte sich Walczak zum Mitwirken der CDU an der Verfassungsänderung. „Daß die CDU jetzt Gesinnungsklauseln wie den Kampf gegen ‘gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit’ in einen Verfassungstext schreibt, spricht Bände.“ Seine eigene Partei habe sich als einzige Kraft zur antitotalitären Verfassungstradition bekannt. Die Hamburger Linksfraktion äußerte sich ambivalent zum Votum. Sie kritisierte den Begriff „totalitäre Ideologien“. Hamburg steht mit seinem Ansinnen nicht allein. Andere Bundesländer veränderten in den vergangenen Jahren bereits ihre Verfassungen für den „Kampf gegen Rechts“. Sachsen-Anhalt verfügt seit 2020 über eine Antifa-Klausel in der Verfassung. Der neue Artikel 37a lautet: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“ (ag)
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