© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 8/23 / 15. Februar 2023

Zaster oder basta?
Desiderius-Erasmus-Stiftung: Karlsruhe entscheidet, ob es staatliche Fördermittel gibt
Christian Vollradt

 Am kommenden Mittwoch wird Karlsruhe sein Urteil verkünden: Bleibt es dabei, daß die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) als einzige parteinahe Stiftung von Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt ausgeschlossen wird? Oder müssen die sogenannten „Globalzuschüsse“ künftg an sieben, statt an sechs Empfänger ausgeschüttet werden? Gegen die derzeitige Vergabepraxis hat die AfD als die Partei, der die DES nahesteht, geklagt. Daß diese von jedweder Förderung ausgeschlossen werde, sei willkürlich und verletze den Anspruch der AfD auf Chancengleichheit. Die Partei kritisiert zudem das Gekungel bei der Vergabe: Eine Runde von Vertretern der geförderten Stiftungen trifft sich mit Haushaltspolitikern, um den Bedarf an finanziellen Mitteln zu beraten. Die DES war dabei stets außen vor. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Förderung für mit der staatlichen Neutralitätspflicht vereinbar erklärt, wenn die „dauerhaften, ins Gewicht fallenden Grundströmungen angemessen berücksichtigt“ würden. Kriterium dafür ist, wenn die der Stiftung nahestehende Partei mindestens einmal wiederholt in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist – wie bei der AfD seit 2021 der Fall. Der Haushaltsausschuß fügte indes einen Vorbehalt ein, wonach nur Stiftungen gefördetr würden, die „jederzeit die Gewähr bieten, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen“. Dies sei „angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit“ nur bei den sechs bisher geförderten der Fall. 

Im vergangenen Jahr gingen an die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung Haushaltsmittel in Höhe von 45,6 Millionen Euro. Die Friedrich-Ebert-Stiftung, die der SPD nahesteht, bekam 41,32 Milliionen Euro, die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 16,35 Millionen Euro. An die Rosa-Luxemburg-Stiftung, parteinahe Stiftung der Linken, gingen 15,75 Millionen Euro, an die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung 15,58 Millionen Euro, und an die Hanns-Seidel-Stiftung der Christsozialen 13,39 Millionen Euro. Insgesamt stieg die Gesamtsumme der an diese sechs Stiftungen ausgezahlten Globalzuschüsse von insgesamt 115,96 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 148 Millionen Euro im vergangenen Jahr.

In Kreisen der Klägerin hält man es für nicht unwahrscheinlich, daß die Verfassungsrichter auf eine Änderung der bisherigen Vergabepraxis pochen und dem Bundestag auftragen, innerhalb einer bestimmten Frist ein Stiftungsgesetz zu beschließen. In diesem Gesetz könnten die anderen Fraktionen dann eine Klausel ähnlich dem derzeitigen Vorbehalt im Haushalt schreiben, um die DES weiterhin von der Förderung auszuschließen. Dagegen würde die AfD dann erneut vor dem Verfassungsgericht klagen – ein neuer, langwieriger Rechtsstreit wäre die Folge.