© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/23 / 10. Februar 2023

Aufgeschnappt
Verhinderte Fachkraft für den Dönerspieß
Matthias Bäkermann

Noch in der letzten Merkel-Legislatur schuf die Regierung das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, da aus dem Millionenheer aller bisherigen Einwanderer die Quote an qualifiziertem Personals knapp verfehlt wurde. Das hat sich weltweit herumgesprochen, auch bis zu einem gelernten Koch, der bisher an der türkischen Ägäis am Dönergrillspieß herumsäbelte. Als Fachkraft, genauer als „Spezialitätenkoch“, wollte dieser ein langfristiges Visum für Deutschland ergattern, um in einem Münchner Imbiß anzuheuern. Doch das deutsche Generalkonsulat in Izmir lehnte die Erteilung des Visums ab, da es den fraglichen Dönerstand nicht als „Spezialitätenrestaurant“ anerkennen wollte, worauf der türkische Fleisch-Salat-Soßen-Experte klagte. Wie die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts Anfang Februar mitteilte, hat sie dem verklagten Generalkonsulat jetzt den Rücken gestärkt. Denn „nach allgemeinem Sprachempfinden“ sei nur als Gaststätte zu verstehen, wo Speisen serviert würden und Gäste verweilten. Zudem bleibe offen, so die Richter in der Klageabweisung (Az. VG 14K139.19V), ob „Döner und türkische Pizza überhaupt als landestypische und unverfälschte Gerichte türkischer Küche angesehen werden könnten“.