Seitdem der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im Herbst 2018 auf Betreiben von Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen seiner Haltung zur Asyl- und Einwanderungspolitik in den einstweiligen Ruhestand geschickt wurde, sucht er nach einer Rolle, in der er seine Expertise wirksam einsetzen kann. Mit seinen öffentlichen Einlassungen hat er seinen Gegnern in den Medien und der eigenen Partei immer wieder willkommene Munition geliefert, so auch in den letzten Wochen. Tatsächlich aber geht es nicht um bisweilen schiefe Wortbilder oder verbale Hüftschüsse.
Er wird knallhart bekämpft, weil er konsequent auf die Risiken kulturfremder Masseneinwanderung und einer verfehlten Asylpolitik hinweist. Deshalb will man ihn mundtot machen, und darum will ihn die CDU-Führung aus der Partei ausschließen. Wenn das gelingt, wird auch die CDU zu jenen Parteien gehören, in denen man über Einwanderung, Asyl und Islam nicht mehr offen diskutieren kann. Maaßen muß sich jetzt überlegen, ob er dafür kämpfen will, daß er seine Einschätzungen weiterhin auch als CDU-Mitglied öffentlich vertreten kann. Daß das parteiinterne Schiedsgerichtsverfahren nach dem eindeutigen Votum der Parteispitze gegen ihn ausgeht, halte ich für ziemlich wahrscheinlich. Dann bleibt nur der ordentliche Gerichtsweg und schlußendlich der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Das ist ein einsamer Weg, der sich über viele Jahre hinziehen wird und mit ungewissen Erfolgsaussichten verbunden ist. Hans-Georg Maaßen ist um seine Entscheidung nicht zu beneiden.