Eine Umfrage der Stiftung Warentest zum Umgang der Banken mit Inflation läßt aufhorchen: Fast alle Kreditinstitute haben ihre Gebühren deutlich erhöht. In 24 Fällen kostet die Kontoführung in der Filiale mehr als 200 Euro im Jahr, die teuerste Bank verlangt 334,30 Euro. Ein Gratiskonto in der Filiale gibt es bei bei den mehr als 220 untersuchten Instituten nicht mehr. Nur 22 Banken verlangen weniger als 100 Euro im Jahr. Die günstigsten kosten etwas mehr als 60 Euro.
Bei Onlinekonten bieten drei Institute ein kostenloses Modell an. Ende Oktober 2022 war bekanntgeworden, daß die Sparkasse Nürnberg rund 10.000 Kunden, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt hatten, das Girokonto kündigen will. 95 Prozent der 210.000 Kunden hatten die aktuellen Konditionen explizit gebilligt. Hintergrund für das Vorgehen der Geldhäuser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021. Demnach müssen Banken bei Änderungen der AGB die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Postbank, die die Preise mehrfach angehoben hatte. Die Rechtslage ist dabei nach wie vor unübersichtlich. Denn viele Kunden ignorieren offenbar die Schreiben der Banken. Es gibt Bankhäuser, die nehmen weitere Transaktionen wie zum Beispiel das Abheben von Geld am Automaten als stillschweigende Zustimmung war. Andere räumen Kunden, die gar nicht reagieren, indirekt Sonderkonditionen ein. „Kunden, die den neuen Preisen nicht zugestimmt haben, führen das Konto in der Regel zu den vormals gültigen Preisen ähnlich einer Sonderkondition“, so die Berliner Volksbank.
Auch in Städten immer weniger Zweigstellen von Kreditinstituten
Doch unumstritten ist diese Praxis keineswegs. Während Verbraucherschützer gegen die Zustimmung durch Weiternutzung nach der Kontokündigung im Prinzip keine Einwände haben, gibt es in einem anders gelagerten Fall erneut eine juristische Auseinandersetzung. Aus Sicht des VZBV stimmen Kundinnen und Kunden durch die Nutzung ihres Kontos, etwa durch eine Überweisung oder einmal Geldabheben, nicht automatisch Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen zu. Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge hatten es in der Vergangenheit oft schwer, ein Konto zu eröffnen.
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte sich die Rechtslage in Deutschland. Das Basiskonto solle Menschen mit sehr wenig und unregelmäßigem Einkommen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, erklärt die Stiftung Warentest. Ein Basiskonto kann nicht überzogen werden. Es kann nur im Guthaben geführt werden. Ein normales Girokonto kann durch einen Dispokredit oder durch eine geduldete Überziehung überzogen werden. Doch in der Praxis kostet dieses Bankkunden meist mehr als Gehalts- und Rentenempfänger. „Die Kosten für Basiskonten sind verglichen mit denen von gewöhnlichen Girokonten ohnehin schon zu hoch. Und die Preiserhöhung im vergangenen Jahr hat noch eine Schippe draufgelegt“, kritisierte Dorothea Mohn vom VZBV.
Die Bankenbranche befindet sich ohnehin im Umbruch. Wegen fortschreitender Digitalisierung und des Kostendrucks werden in Deutschland immer mehr Bankfilialen geschlossen. Die Anzahl der Zweigstellen verringerte sich laut der Bundesbank im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent auf 21.712. Hinzu kommt, daß die klassische Giro-Karte mit der Maestro-Zahlfunktion ab Juni 2023 nicht mehr ausgegeben wird. Hintergrund ist, daß viele Online-Dienste diese Karte nicht akzeptieren und dafür die Hinterlegung einer Debitkarte – spricht Kreditkarte – verlangen.
Die Girokarte verschwindet zwar nicht ganz, wird aber nur noch in Deutschland einsetzbar sein. Zahlreiche Institute haben die Debitkarten wie Visa oder American Express bereits mit zusätzlichen Funktionen wie dem Abheben von Geld am Automaten ausgestattet. Der Kostendruck auf die Banken ist enorm. Vor allem jüngere Menschen nutzen verstärkt Dienste wie Paypal oder Apple Pay. Doch diese Angebote haben auch Risiken. Es ist möglich, mit gefälschten Mail-Adressen Mißbrauch zu betreiben. Experten raten deshalb dazu, Paypal mittels einer zweifachen Authentifizierung zu nutzen, also auch eine Telefonnummer zu hinterlegen. Beim Anbieter Apple Pay wiesen Experten nach, daß der Dienst ohne Wissen des Kontoinhabers genutzt wurde. Beispielsweise, wenn Schadsoftware auf ein iPhone übertragen wurde.
„Darum kostet Ihr Konto bei der Sparkasse Geld“: