Mehr als vier Jahre hat es gedauert: Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sonderanhebung der Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien, die im Sommer 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalitionsmehrheit durchgepeitscht wurde, für verfassungswidrig. Für die Selbstbedienungsmentalität der Parteien ist das ein empfindlicher Dämpfer. Mehr aber auch nicht.
Das an sich fragwürdige System der Parteienfinanzierung aus Steuergeldern wird durch das Urteil nicht in Frage gestellt. Seit der von Karlsruhe kassierten Anhebung ist die „Obergrenze“ um weitere 15 Millionen auf mittlerweile 205 Millionen Euro jährlich gestiegen. Ob und wie die seit 2018 zu Unrecht verteilten mindestens 100 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen, ist dagegen noch offen.
Die indirekte Staatsfinanzierung der Parteien über ihre Stiftungen, die sich noch viel schamloser beim Steuerzahler bedienen, stand gar nicht erst zur Debatte. Auf die vom Bundesverfassungsgericht beschworene „Akzeptanz“ ist dieses System der institutionalisierten Selbstbedienung genausowenig angewiesen wie die Zwangsgebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Auch dieses Urteil wird den berechtigten Zweifel an der vom Grundgesetz gebotenen „Staatsfreiheit“ der Parteien nicht ausräumen: Sie haben sich den Staat systematisch zur Beute gemacht.