Asyl: Rücknahmeersuchen scheitern meistens
Berlin. In den überwiegenden Fällen scheitern die Versuche deutscher Behörden, Asylbewerber in andere Länder der Europäischen Union abzuschieben. Wie die Bild-Zeitung mit Bezug auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet, stellte man dort im vergangenen Jahr 68.709 Rücknahmeersuchen an andere Länder. Allerdings wurden im selben Zeitraum nur 4.158 Personen zurückgenommen, was einer Quote von sechs Prozent entspricht. Gemäß der sogenannten Dublin-Regelung ist für die Unterbringung und Versorgung eines Asylbewerbers bis zum Ende des Verfahrens dasjenige Mitgliedsland zuständig, in dem der Betreffende zuerst in die EU eingereist ist. Stellen deutsche Behörden fest, daß bereits in einem anderen EU-Land ein Asylverfahren läuft, sind sie angehalten, ein Rückübernahmegesuch zu stellen. Im vergangenen Jahr gingen 6.623 Ersuche an Italien, bewilligt wurden aber lediglich 287 Rückübernahmen. Von den 10.427 Ersuchen an Griechenland übernahm Athen lediglich eine einzige Person. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Sekundärmigration, bei der in Griechenland anerkannte Flüchtlinge legal als Touristen nach Deutschland reisen und rechtswidrig dann hierzulande erneut einen Asylantrag stellen. (JF)
Überhangmandate sollen abgeschafft werden
Berlin. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform geeinigt. Darin ist vorgesehen, die Zahl der Mandate auf die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten zu deckeln. Aktuell sitzen im Bundestag 736 Parlamentarier. Nach den Vorstellungen der Ampelkoalitionäre soll es statt der Erst- und Zweitstimme nun eine Haupt- sowie eine Wahlkreisstimme geben. Wie die bisherige Zweitstimme entscheidet die Hauptstimme über die proportionale Verteilung der Sitze an die Parteien. Mit der Wahlkreisstimme werden die Direktkandidaten in den 299 Wahlkreisen gewählt. Die haben jedoch – anders als mit der bisherigen Erststimme – keine Garantie mehr, in den Bundestag zu ziehen. Dies wäre nur mit einer sogenannten Hauptstimmendeckung möglich. Es dürfen somit nicht mehr Wahlkreisgewinner in den Bundestag einziehen, als der Partei nach dem Ergebnis der Hauptstimmen zustehen. Künftig soll es also weder Überhang- noch Ausgleichsmandate geben. Vom Tisch ist damit die Idee, eine Ersatzstimme einzuführen, die über die Vertretung eines Wahlkreises entscheidet (JF 39/22). Kritik an den Plänen kommt vor allem aus der CSU, die in Bayern fast alle Wahlkreise gewonnen hat. Die Partei wäre mutmaßlich der größte Verlierer der Reform, da künftig die Christsozialen mit den schlechtesten Wahlkreisergebnissen nicht in den Bundestag einziehen würden. CSU-Politiker haben bereits angekündigt, gegen einen solchen Beschluß des Bundestags beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll die Reform noch vor Ostern beschlossen werden. Mit dem ambitionierten Zeitplan ist eingepreist, daß zunächst noch in Karlsruhe über die Reform entschieden wird und das neue Wahlrecht danach noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten kann. Zustimmung zu den Plänen der Regierungsfraktion signalisierte die AfD-Bundestagsfraktion. Deren Obmann in der Wahlrechtskommission, Albrecht Glaser, verwies darauf, daß eine von der AfD bereits im Oktober 2020 eingebrachte Gesetzesinitiative das nun von der Koalition präferierte Modell vakant bleibender Direktmandate vorgesehen hatte. (vo)