© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 03/23 / 13. Januar 2023

Meldungen

Mehr Soldaten wollen Kriegsdienst verweigern

BERLIN. Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast verfünffacht. „Im Jahr 2021 sind im Bundesamt für Familie und zivil­gesellschaftliche Aufgaben 201 entsprechende Anträge eingegangen, im Jahr 2022 waren es insgesamt 951 Anträge“, teilte die Behörde laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit. Viele der Verweigerer begründeten ihren Schritt mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine. Sie hätten nicht mit einer militärischen Auseinandersetzung gerechnet. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 können nur Menschen den Kriegsdienst verweigern, die bereits für die Bundeswehr arbeiten. Dafür müssen sie einen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben schicken. Dieses entscheidet dann über das Ansinnen. (fw)





Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe vorgelegt

BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat Beschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig zu erklären. Eine Wiederholungswahl von nur 20 Prozent der Wähler berühre das verfassungsrechtliche Gebot der Allgemeinheit der Wahl. Die Wiederholungswähler würden privilegiert, da sie „eine völlig neue Wahlentscheidung treffen, was den anderen Wählern versagt ist“, heißt es in dem knapp 40seitigen Schriftsatz, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Mit seiner Entscheidung habe der Bundestag „demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie mißachtet“, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner „Eine fehlerfreie und zuverlässige Legitimation der Mandatsträger im Bundestag hat einen so hohen Stellenwert für die Demokratie, daß die gravierenden Wahlrechtsvorstöße zu einer vollständigen Neuwahl in Berlin führen müssen“, sagte er zur Begründung der Beschwerde seiner Fraktion beim Bundesverfassungsgericht. (vo)





Faeser pocht weiter auf strengeres Waffenrecht 

BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Verschärfung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, daß halbautomatische Schußwaffen für Privatleute künftig verboten sind und Schreckschußwaffen sowie Armbrüste nur mit Kleinem Waffenschein erlaubt sein sollen, berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf den Entwurf aus dem Innenministerium. Bisher durften Schreckschußwaffen ohne Kleinen Waffenschein gekauft, jedoch nicht getragen werden. Hintergrund sind neben den Silvesterkrawallen in mehreren deutschen Städten, bei denen Randalierer oft mit Gaspistolen schossen, auch die Razzia und Festnahmen der sogenannten Reichsbürger Anfang Dezember. Wegen des bereits von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigten Widerstands gegen ein Verbot halbautomatischer Waffen brachte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, Anfang Januar eine Neuregelung der Aufbewahrung ins Spiel. Gegenüber der Rheinischen Post plädierte er für „eine pragmatische Lösung“. Demnach sollten Teile wie Lauf, Verschluß oder Magazin der Waffen separat verwahrt werden. (ag)

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