© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 03/23 / 13. Januar 2023

Meldungen

Terrorverdacht: Islamist bereits vorbestraft

CASTROP-RAUXEL. Nach der Festnahme zweier Iraner wegen der mutmaßlichen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags mit Chemikalien haben sich neue Erkenntnisse ergeben. Einer der beiden Brüder wurde bereits 2019 wegen versuchten Mordes verurteilt und war nur wegen erleichterter Haftbedingungen aus dem Gefängnis gekommen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete. Der 25jährige hatte 2018 betrunken einen schweren Ast von einer Autobahnbrücke geworfen und damit einen fahrenden Wagen getroffen. Der Fahrer wurde bei dem Vorfall verletzt. Außerdem soll sich der 32jährige Bruder des Verurteilten 2015 als Christ ausgegeben haben, um Asyl in Deutschland zu erhalten. Die beiden in der Nacht zum Sonntag verhafteten Brüder sollen versucht haben, sich Cyanid und Rizin für einen islamistischen Bombenanschlag zu besorgen. Sie waren 2015 nach Deutschland gekommen. Der Hinweis zu den Bombenbauern für die deutschen Behörden kam zunächst vom FBI aus den Vereinigten Staaten. Allerdings hat die Polizei auch nach mehrfacher Durchsuchung einer Wohnung und von Garagen in der Nähe keine Anzeichen auf Giftstoffe gefunden. „Uns bekannte mögliche Verwahrorte sind überprüft worden. Zu weiteren möglichen Verwahrorten liegen uns derzeit keine Erkenntnisse vor“, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Montag mit. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnte, Deutschland stehe weiter im „Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen“. (fw)





Abtreibung: Ministerin will Paragraph 218 streichen

BERLIN. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich für eine Streichung von Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ausgesprochen, der Abtreibungen unter Strafe stellt. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, sagte sie am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es obliege allein der Frau, zu entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen wolle. Das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort, das zu regeln“. Wie eine Regelung für eine Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könne, werde die Ampel-Koalition noch in dieser Legislaturperiode prüfen und dafür eine entsprechende Kommission einsetzen, kündigte Paus an. Der Staat müsse Schwangeren Abtreibungen ebenso gewährleisten wie eine sichere Geburt. Das gehöre zum „Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung“. Frauen, die sich dafür entschieden, ihr ungeborenes Kind nicht auf die Welt zu bringen, dürften nicht länger stigmatisiert werden. In Deutschland sind Abtreibungen nach der aktuellen Regelung generell strafbar. Unter bestimmten Bedingungen bleiben sie bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Dazu gehört ein verpflichtendes Beratungsgespräch. Zu Beginn des vergangenen Jahres war bereits Paragraph 219a gestrichen worden, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen. Der Koalitionspartner FDP sieht den erneuten Vorstoß der Familienministerin skeptisch. Die derzeitge rechtliche Regelung sei ein „gelungener Kompromiß“ am Ende „einer langen gesellschaftlichen Diskussion, sagte die rechtspolitische Sprecherin der liberalen Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr. „Aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen stehe ich einem Aufkündigen des Kompromisses äußerst skeptisch gegenüber“, fügte sie hinzu. (zit)

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