© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/23 / 06. Januar 2023

Meldungen

Gesetzesdekret erzürnt  Flüchtlingshelfer

GENF/ROM. Die Flüchtlingshilfsorganisation Médecins Sans Frontières (MSF, Ärzte ohne Grenzen) hat die neuen Vorschriften, die die italienische Regierung den NGO-Schiffen auferlegt hat, heftig kritisiert. Künftig würden diese gezwungen sein, die SAR-Rettungszonen im Mittelmeer unbeaufsichtigt zu lassen, was unweigerlich zu einem Anstieg der Zahl der Toten führen werde. „In den letzten Jahren haben wir versucht, die Lücke zu füllen, die durch das Fehlen eines staatlichen Rettungssystems entstanden ist, aber wenn sie unsere Aufgabe erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen, wer wird dann noch Leben retten“, fragt die Organisation. Ab sofort werde die „Rettung von Menschenleben auf See“ sehr schwierig werden sowie die „Sterblichkeit auf See zunehmen“. Ende Dezember hatte der italienische Ministerrat auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Innenminister Matteo Piantedosi ein Gesetzesdekret mit „wirksamen Sanktionen als die geltenden“ zur Steuerung der Migrationsströme verabschiedet. Das Dekret schreibt vor, daß das Schiff nach einer Rettung unverzüglich in einen zugewiesenen Hafen einlaufen muß, anstatt weiterhin anderen Migrantenbooten zu helfen. Das Umladen zwischen Schiffen ist verboten. Die Migranten an Bord müßten dann gefragt werden, ob sie beabsichtigen, internationalen Schutz zu beantragen, so daß der Flaggenstaat des Schiffes sich um sie kümmern würde. Zusätzlich zu diesen strengen Bestimmungen sind auch Verwaltungssanktionen und Beschlagnahmungen vorgesehen. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Schiffskapitän ein Bußgeld zwischen 10.000 und 50.000 Euro, während der Reeder bis zu 10.000 Euro zahlen müßte. (ctw)





Morten Messerschmidt freut sich über Freispruch  

FREDERIKSBERG. Das Gericht in Frederiksberg hat den Vorsitzenden der rechtsgerichteten Dänischen Volkspartei (DF), Morten Messerschmidt, kurz vor Weihnachten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. „Ich bin gerührt und erleichtert. Das bedeutet eine Menge. Der Fall wirft seit sieben Jahren und ein paar Monaten lange Schatten auf die Dänische Volkspartei und auf mich als Politiker. Es ist natürlich sehr gut, daß wir das hinter uns lassen können“, erklärte der 42jährige. Messerschmidt wurde beschuldigt, EU-Gelder in Höhe von knapp 100.000 Kronen (13.420 Euro) erschlichen zu haben. Die Vorwürfe gegen Messerschmidt lauteten, daß EU-Gelder an die europäische Partei Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie (2011 bis 2015) zur Finanzierung der Sommergruppensitzung der DF im Jahr 2015 verwendet worden seien. Dies habe gegen die Vorschrift verstoßen, daß EU-Gelder nicht für nationale Parteien verwendet werden dürften, so die Staatsanwaltschaft. Ihr zufolge habe es jedoch keine EU-Konferenz gegeben, so daß die Finanzierung nicht gerechtfertigt gewesen sei. Oberstaatsanwalt Rasmus Maar Hansen hatte dafür plädiert, Messerschmidt wegen Betrugs mit EU-Geldern zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung zu verurteilen. In seiner Begründung betonte das Gericht, daß es „überwiegend fragwürdig ist, es als erwiesen anzusehen, daß auf dem Treffen der Sommergruppe kein EU-Seminar stattgefunden“ habe. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. (ctw)