© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/23 / 06. Januar 2023

Meldungen

Gleichbehandlungsgesetz soll ausgeweitet werden

BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. „Unser Antidiskriminierungsrecht ist leider zahnlos“, sagte sie dem Tagesspiegel. Das Gesetz schütze beispielsweise Bürger nicht vor Diskriminierung im Jobcenter oder bei Polizeikontrollen. Hintergrund ist, daß der Anwendungsbereich des AGG staatliches Handeln derzeit nicht beinhaltet. „Der Staat erwartet also von der Privatwirtschaft mehr Diskriminierungsfreiheit als von sich selbst. Das will ich ändern.“ Zudem möchte Ataman die angebliche Diskriminierung von Personen aufgrund ihres sozialen Status unterbinden. Viele Benachteiligungen existierten, seien jedoch „nicht vom Gesetz geschützt“, monierte sie. So bekämen beispielsweise Hartz-IV-Empfänger nur schwer eine Wohnung. Zudem schlug Ataman vor, die Frist zu verlängern, innerhalb derer vermeintlich Betroffene Diskriminierungen melden können. Die aktuelle Beschränkung auf zwei Monate sei zu knapp. Ihr falle kein anderes Gesetz ein, „bei dem man nur so wenig Zeit hat, um rechtlich gegen etwas vorzugehen“. Gerade Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bräuchten oft längere Bedenkzeit, bevor sie sich entschieden, einen Kollegen oder Vorgesetzten anzuzeigen. (st)





Einigung auf Standort für Kommunismus-Mahnmal 

BERLIN. In die seit Jahren stagnierende Planung eines vom Bundestag beschlossenen „Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland“ scheint Bewegung zu kommen. So sollen sich der Bund, das Land Berlin und der Bezirk Berlin-Mitte mittlerweile auf einen Standort geeinigt haben, teilte der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit. Demnach könnte das Mahnmal auf einer Grünfläche zwischen dem Paul-Löbe-Haus des Bundestags und dem Berliner Hauptbahnhof im sogenannten Spreebogen errichtet werden. Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Beirats sei man sich einig, „daß dies Standort Nummer eins ist“, sagte Dombrowski dem RND. Er gehe davon aus, „daß es bis zum 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 eine standortbezogene Ausschreibung geben wird“. Ab diesem Zeitpunkt seien „zwei Jahre bis zur Fertigstellung des dreidimensionalen Mahnmals realistisch“, so der UOKG-Vorsitzende. Dombrowski hatte zuvor harsche Kritik an Plänen geübt, das Mahnmal in der Nähe der Mauergedenkstätte an der Bernauer Straße in Berlin zu errichten, da dies im Widerspruch zum Bundestagsbeschluß stehe, wonach der Standort „in zentraler Lage“ in der Hauptstadt liegen muß. Kritiker hatten immer wieder die schleppende Realisierung des Mahnmals für die Kommunismus-Opfer moniert (JF 50/22), dessen Errichtung der Bundestag ussprünglich bereits 2015 beschlossen hatte. (vo)