© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 22/22 / 27. Mai 2022

Gender-Urteil des Landgerichts Hamburg
Ein Erfolg, der Mut macht
Thomas Paulwitz

Sabine Mertens läßt sich ihre Texte nicht genderkonform verhunzen. Die Autorin errang nun vor dem Landgericht Hamburg gegen den Verlag „Manager-Seminare“ einen wegweisenden Vergleich, der für alle Freunde einer normalen Sprache wie ein Sieg ist. Aus Rücksicht auf das Urheber- und Persönlichkeitsrecht nimmt der Verlag die eigenmächtig eingefügten Genderschreibweisen wieder zurück. Außerdem muß er fast die gesamten Prozeßkosten übernehmen.

Mertens hatte ihren eigenen Text kaum wiedererkannt: „Die Bildelemente gewähren so Einblicke in die Beweggründe, Ängste und Konflikte der zeichnenden Person“ las sie. Sie hatte jedoch von den Konflikten „der Zeichner“ geschrieben. Dabei hatte Mertens den Verlag zuvor mehrmals darauf hingewiesen, keine gegenderten Umformulierungen hinnehmen zu wollen. Sie klagte. Die „richtende Person“ überzeugte den Verlag recht schnell davon, daß er schlechte Karten habe.

Die Genderfraktion verteufelt das generische Maskulinum, gegen das generische Femininum („die Person“) hat sie hingegen nichts einzuwenden. Nach dieser verque(e)ren Logik wird der Bäcker zur „backenden Person“ und der Klempner zur „klempnernden Person“. Der Hamburger Fall macht jedoch deutlich, daß es für die Genderideologie Grenzen gibt. Der Erfolg von Sabine Mertens ermutigt dazu, sich gegen die feindliche Übernahme unserer Sprache zu wehren.






Thomas Paulwitz ist Chefredakteur der Print- und Onlinezeitung „Deutsche Sprachwelt“.