© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/21 / 17. Dezember 2021

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Justizminister will gegen Telegram vorgehen

BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, mit mehr Härte gegen den Messengerdienst Telegram vorzugehen. Dort waren in offenen Gruppenchats von Gegnern der Corona-Politik zuletzt Drohungen gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aufgetaucht. „Teile der sogenannten ‘Querdenker’-Bewegung haben längst den Boden des Grundgesetzes verlassen“, kritisierte der FDP-Politiker gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Für mich ist klar: Unser Rechtsstaat muß entschieden gegen diese Haßstraftaten vorgehen“, sagte Buschmann weiter. Soziale Netzwerke seien überdies in der Pflicht, sich an die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu halten. Diese gälten auch für Messengerdienste. Das Bundesamt für Justiz führe wegen Verstößen derzeit zwei Bußgeldverfahren gegen den Anbieter von Telegram. Eine der großen politischen Herausforderungen der nächsten Zeit sei es, einen „überzeugenden und europaweit einheitlichen Rechtsrahmen“ für soziale Netzwerke zu schaffen. Im kommenden Jahr gingen die Beratungen für den sogenannten Digital Services Act in die entscheidende Phase. „Für die neue Bundesregierung haben diese Beratungen hohe Priorität“, bekräftigte er. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken fordert, bei Mord- und Gewaltandrohungen auf Telegram rechtlich einzugreifen. Die Gruppen des Messengerdiensts seien weder geheim noch geschlossen, sagte sie dem RND. „Dieser Aufgabe müssen Polizei und Staatsanwaltschaft konsequenter nachgehen, auch um staatsfeindliche Aktionen wie beispielsweise den im Netz offen angekündigten Versuch der Erstürmung des Reichstagsgebäudes im August 2020 zu verhindern.“ (zit)





„Compact“ als „gesichert extremistisch“ eingestuft 

Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat des Compact-Magazin des Publizisten Jürgen Elsässer als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Nach Auffassung des Inlandsgeheimdienstes trage das Blatt „Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich“ zu bewerten seien. Dortige Äußerungen enthielten „wiederholt antisemitische Verschwörungsmythen und islamfeindliche Motive“. Zudem seien sie „durch eine Verächtlichmachung und Verunglimpfung der politischen Parteien, Politiker und Repräsentanten der Bundesrepublik gekennzeichnet“. Die „Agitation gegen die Regierung“ bringe eine „grundsätzliche Ablehnung demokratischer bzw. demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse zum Ausdruck“, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit. Bisher galt Compact als Verdachtsfall. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte, das Magazin habe sich „zu einem zentralen Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene entwickelt“, es sei „Haß und Hetze in Hochglanz“. (gb)





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