© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/21 / 17. Dezember 2021

Privatbanken reduzieren Umfang ihrer Einlagensicherung drastisch
Pleite mit Nebenwirkungen
Martin Krüger

Die deutsch-britische Greensill Bank warb mit 1,35 Prozent Zinsen für fünf Jahre Festgeld, aber angesichts der realen Negativzinsen konnte das nicht gutgehen. Und die Bremer Milliardenpleite vom Frühjahr trifft nun nicht nur deutsche Kommunen und ihre Steuerzahler (JF 11/21). Für private Sparer und Stiftungen sind ab 2023 durch den Einlagensicherungsfonds des privaten Bankenverbandes nur noch maximal fünf Millionen Euro abgesichert, ab 2025 drei Millionen Euro und ab 2030 nur noch eine Million Euro.

Bislang waren es 15 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals – bei der Commerzbank waren es daher theoretisch bis zu 4,3 Milliarden Euro gewesen. Da das Mindesteigenkapital einer Privatbank aber nur bei fünf Millionen Euro liegt, waren im Extremfall nur 750.000 Euro geschützt. Im Schnitt waren es bislang aber 190 Millionen Euro je Kunde. Einlagen von Versicherern, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Stadtwerken oder GEZ-Sendern sind ab 2023 gar nicht mehr geschützt. Schon nach der Pleite der kleinen Frankfurter Maple Bank 2016 wurde der Einlegerschutz reduziert. Der von 120 Privatbanken getragene Einlagensicherungsfonds mußte schon mehrfach einspringen. „Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur“, erklärte Christian Sewing, Chef der Deutschen Bank und Präsident des Bankenverbandes. Bei Schieflagen müssen die deutschen Branchengrößen schließlich am meisten zur Entschädigung beitragen.

Bei der Lehman-Pleite 2008 war sogar eine Staatsgarantie vonnöten. Ganz sitzen blieb der Sicherungsfonds mangels Käufer auf dem Hamburger Privatbankhaus Wölbern. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken gibt es bislang keine Sicherungsobergrenze. Und „in der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren“, werben die öffentlich-rechtlichen Institute. Die EZB und die EU-Kommission wollen eine unionsweite Einlagensicherung. Deutsche Kreditinstitute stünden dann auch für Banken aus der ganzen EU gerade. Dann bleibt als Rettungsanker wohl nur noch das deutsche Einlagensicherungsgesetz von 2015: Es sichert Bankguthaben nur bis zu 100.000 Euro je Anleger und Institut ab.