© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/21 / 03. Dezember 2021

Meldungen

SPD will Staatsleistungen an Kirchen beenden 

BERLIN. Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Lars Castellucci, hat die Abschaffung der staatlichen Leistungen an die beiden großen deutschen Kirchen gefordert. „Wir sollten diese Wahlperiode nutzen, um die Ablösung der Staatsleistung endlich einzuleiten“, sagte er der Zeit. Castellucci schlug zu diesem Zwecke eine Kommission aus Bund, Ländern, Kirchen und Fachleuten vor. Dabei brachte er eine Ablösesumme in Höhe von mehreren Milliarden Euro ins Spiel. Bisher zahlt der deutsche Staat 500 Millionen Euro pro Jahr an die evangelische und katholische Kirche. Es sei „peinlich, sich immer wieder als Politiker vorwerfen lassen zu müssen, das Grundgesetz in diesem Punkt zu mißachten“, führte der Sozialdemokrat weiter aus. Die staatlichen Zahlungen an die beiden großen deutschen Kirchen gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Seit der Weimarer Republik wurden Versuche unternommen, sie durch neue staatskirchenrechtliche Regelungen abzulösen. (fw)





Bundesnotbremse nicht verfassungswidrig 

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien als Bestandteile des staatlichen Schutzkonzepts gegen die Corona-Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Die Bundesnotbremse habe dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems gedient. Die Maßnahmen seien anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechts-eingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft worden.  Selbst die Ausgangsbeschränkungen seien in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar und „trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig“ gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Eine Verfassungsbeschwerde gegen weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, sei nicht zulässig gewesen. Die Entscheidung war auch deswegen mit Spannung erwartet worden, da Richter des Bundesverfassungsgerichts sich nach Beginn des Verfahrens zu einem gemeinsamen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und einigen Ministern getroffen hatten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dabei in einem Vortrag Stellung zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus bezogen und für diese geworben. Ein daraufhin gestellter Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin wurde als unbegründet abgelehnt. Der Bundestag hatte am 22. April das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Dieses sah bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie etwa Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen oder auch Versammlungsverbote vor. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, lobte das Urteil als richtiges Signal: Einzelne Grundrechte dürften „nicht verabsolutiert und ihnen einseitig der Vorrang eingeräumt werden, sondern es muß stets sorgfältig abgewogen“ werden. Kritik kam vom stellvertretenden Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner: Karlsruhe habe ohne seriöse juristische Prüfung eine „Büttelrechtsprechung“ betrieben. (krk/vo)