© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/21 / 27. August 2021

Meldungen

Corona-Kabinett kippt 50er-Inzidenzmarke  

Berlin. Das Corona-Kabinett der Bundesregierung hat sich auf eine Streichung der 50er-Inzidenz aus dem Infektionsschutzgesetz verständigt. Für weitere Maßnahmen sollen als Richtlinie die Impfquote und die Belastung in den Krankenhäusern herangezogen werden, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag mit. Künftig soll eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nicht mehr als Grenzmarke gelten, um Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechtfertigen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gab am Montag 1,28 Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner an. Welcher Wert künftig eine Grenze markiert, ist noch nicht beschlossen worden. Nun ist es an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dem Kabinett aus Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Geimpfte und Genesene müßten vorerst nicht mit neuen Einschränkungen rechnen, sagte Seibert. Nicht absehbar sei allerdings, ob bei einer neuen Virusvariante die bisherigen Impfstoffe wirken werden. (hr)





Verfassungsschutz unterliegt AfD vor Gericht 

Hamburg. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Montag einem Eilantrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion stattgegeben. Die Partei hatte gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) geklagt, da zwei AfD-Mitarbeiter im Verfassungsschutzbericht 2020 als Mitglieder der Identitären Bewegung (IB) auftauchten. Außerdem steht in dem Bericht, daß dem Hamburger AfD-Landesverband etwa 40 Personen der offiziell aufgelösten Parteiformation des Flügels zuzurechnen sind. In einem Vergleich verpflichtete sich das LfV nun, „bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache“ die beanstandeten Passagen über die zugeschriebene Mitgliedschaft zweier AfD-Mitarbeiter bei der IB zu löschen und nicht weiter zu verbreiten. Das gab der Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung bekannt, zu der das Gericht diesen ebenfalls aufgefordert hatte. Die Mitarbeiter waren nach Angaben der Behörde zwischen 2017 und 2019 bei Veranstaltungen der IB zugegen. Das Gericht urteilte, daß dies keine Schlüsse darüber zulasse, ob die betroffenen Personen auch im Jahr 2020 der Gruppe angehörten. Die im Bericht angegebene Anzahl von Flügel-Anhängern versieht der Geheimdienst künftig mit einer Fußnote: „Die AfD bestreitet diese Größenordnung und hat aus diesem Grund gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch genommen.“ Das Gericht erklärte, für die Behauptungen des LfV keine ausreichenden Beweise vorgefunden zu haben. Der Verfassungsschutz wies auf „in wesentlichen Teilen geschwärzt übermittelte Akten“ hin, die den Richtern eine Überprüfung der Angaben nicht ermöglicht hätten. Nach wie vor seien der Flügel und die IB als rechtsextremistisch einzustufen. AfD-Landeschef Dirk Nockemann freute sich über das Urteil: „Recht und Gesetz gelten auch für den Geheimdienst.“ Ob eine Verhandlung in der Hauptsache stattfindet, ist noch unklar. (hr)