© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 21/21 / 21. Mai 2021

Meldungen

GB: Gesetz gegen die Cancel Culture  

LONDON. Der britische Bildungsminister Gavin Williamson hat in der vergangenen Woche dem Parlament den Higher Education (Freedom of Speech) Bill vorgestellt. Dieser „historische Gesetzesentwurf“ werde die „gesetzlichen Pflichten von Hochschulanbietern in England“ stärken sowie die „Redefreiheit auf dem Campus landauf, landab für Studenten, Akademiker und Gastredner schützen“, so Williamson. „Es ist ein grundlegendes Menschenrecht, sich frei äußern zu können. Unser Rechtssystem erlaubt es uns, Ansichten zu artikulieren, mit denen andere vielleicht nicht einverstanden sind, solange sie nicht die Schwelle zur Haßrede oder Anstiftung zur Gewalt erreichen“, betonte der konservative Politiker. Die Universitäten beim Thema Meinungsfreiheit in die Pflicht zu nehmen, sei ein Meilenstein bei der „Erfüllung unserer Verpflichtung, die Rechte von Studenten und Akademikern zu schützen und dem abschreckenden Effekt der Zensur auf dem Campus ein für allemal entgegenzuwirken“, so der 44jährige weiter. Um dies zu erreichen, wird ein neuer Direktor für Redefreiheit und akademische Freiheit im Amt für Studenten geschaffen. Er erhält die Befugnis, Verstöße gegen die Redefreiheit auf dem Universitätsgelände zu untersuchen und zu ahnden. Eine Studie der Denkfabrik Policy Exchange hatte im vergangenen Jahr herausgefunden, daß viele Akademiker aus Angst, ihre Meinung zu äußern, „Selbstzensur“ betreiben würden. 32 Prozent der Akademiker mit „ziemlich rechter“ oder „rechter“ Gesinnung hatten angegeben, ihre Ansichten in Lehre und Forschung nicht zu äußern, verglichen mit 15 Prozent bei denen, die in der Mitte oder links stehen. (ctw)





Kanton Basel setzt auf ein neues Bettelverbot

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat die Einführung eines teilweisen Bettelverbotes beantragt. Der Vorschlag sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, betonte der Rat. Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ist ein allgemeines, pauschales Bettelverbot nicht mehr möglich. Die Aufhebung des Bettelverbotes Mitte 2020 hatte sich dann stark auf den „Betteltourismus“ vor allem aus Rumänien und Bulgarien ausgewirkt. Betteln soll demnach im Kanton Basel-Stadt künftig auch dann wieder verboten sein, wenn es nicht bandenmäßig erfolgt. Generell verboten bleiben soll das organisierte Betteln. Auch soll das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Personen aggressiv oder aufdringlich betteln. (ctw)