© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/13 / 01. November 2013

Meldungen

Flüchtlinge drohen mit Gewalt

HAMBURG. Die afrikanischen Flüchtlinge, die sich seit Monaten illegal in Hamburg aufhalten, haben einen Kompromißvorschlag ausgeschlagen. Dieser sei inakzeptabel, sagte ein Sprecher der Bild-Zeitung. Zuvor hatte sich Innensenator Michael Neumann (SPD) mit der evangelischen Bischöfin Kirsten Fehrs darauf verständigt, daß die Afrikaner bis zum Abschluß ihres Verfahrens ein Bleiberecht erhalten. Im Gegenzug sollten sie ihre Identität preisgeben und Angaben darüber machen, aus welchem Land sie nach Lampedusa gekommen waren. Von dort waren sie nach Hamburg gelangt. Die Afrikaner lehnten das Angebot ab und forderten stattdessen eine Arbeitserlaubnis. Erst dann würden sie ihre Herkunft bekanntgeben. Auf die Ankündigung vermehrter Kontrollen durch die Polizei reagierten sie mit der Drohung gewaltsamer Demonstrationen von Linksextremisten. „Die Demonstranten werden die Stadt jede Nacht auf den Kopf stellen, wenn der Senat nicht auf unsere Forderungen eingeht“, sagte Flüchtlingssprecher Asuquo Udo. (krk)

 

Linkspartei kritisiert Türkei-Verhandlungen

BERLIN. Die Linkspartei hat die Eröffnung eines weiteren Kapitels in den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei kritisiert. „Mit der Eröffnung neuer Beitrittsverhandlungen wird ein völlig falsches Signal ausgesendet“, beklagte die Linken-Sprecherin für Internationale Beziehungen, Sevim Dagdelen. Sie kritisierte insbesondere Äußerungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Link (FDP). Dieser hatte der türkischen Regierung attestiert, auf die Proteste „gut reagiert“ zu haben. „Für die Tausenden friedlichen Demonstrierenden, die seit Beginn der Proteste rund um den Gezi-Park in Haft sitzen, muß die Äußerung von Staatsminister Michael Link wie blanker Hohn klingen“, sagte Dagdelen. (tb)

 

Asyl: Unterstützung auch bei Verstoß gegen Gesetz

Frankfurt/Main. Asylbewerber, die gegen deutsche Gesetze verstoßen, haben dennoch Anrecht auf Unterstützungsleistungen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main in der vergangenen Woche entschieden. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes widerspreche ein gekürzter Betrag der Menschenwürde, argumentierten die Richter. Geklagt hatte ein Asylbewerber, der 2003 ohne Paß nach Deutschland gekommen war. In einem Grundsatzurteil hatte Karlsruhe im 2012 rückwirkend Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein Anrecht auf Sozialbezüge zugesprochen. Im konkreten Fall kürzte die Behörde dem Mann jedoch die monatlichen Bezüge um 137 Euro auf 217 Euro. Grund war dessen Weigerung, seine Identität anzugeben. Zu dieser eigenmächtigen Kürzung sei die Behörde nicht berechtigt gewesen, entschieden die Sozialrichter. (FA)

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